Entstehungs­geschichte des Betriebs­rates

Die Geburtsstunde einer eigenen betrieblichen Verfassung als Grundlage für die Gründung von Betriebsräten schlug in Österreich nach dem Zu­sammen­bruch der Monarchie im Jahre 1919.

Die Tatsache, es auf betrieblicher Ebene keine solidarische, gebündelte In­ter­essen­ver­tretung ("Gemeinsam sind wir stärker!") führte zur Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen. Das war der Ausgangspunkt der Bemühungen, durch recht­liche Bestimmungen und durch eigene Vertretungskörper der Ar­beit­nehm­er:innen eine zumindest ansatzweise Gegenmacht zu den Arbeitgebern auf­zu­bau­en und so für mehr soziale Gerechtigkeit und Schutz für die Arbeitnehmer:innen zu sorgen.

Starker Verhandlungs­partner für die Arbeitgeber­seite

Da Lohn beziehungsweise Gehalt für die Arbeitnehmer:innen die einzige Erwerbsquelle dar­stell­en, ist die Abhängigkeit vom Arbeitgeber wesentlich höher als umgekehrt. Zu­dem schwächt die in der Regel größere Anzahl an Arbeitnehmer:innen die Ver­hand­lungs­kraft gegenüber dem meist als Einzelperson agierenden Unternehmer.

Deshalb haben die Arbeitnehmer:innen Organisationen geschaffen, die der Ar­beit­geb­er­seit­e bei Verhandlungen als durchsetzungsfähige Vertretungsorgane ge­genüberstehen. Das sind:

  • auf betrieblicher Ebene: die Betriebsräte 
  • auf über­be­trieb­lich­er Ebene: die Gewerkschaften und die Arbeiterkammern

Um den größtmöglichen Erfolg für die Arbeitnehmer:innen zu erzielen, sind die Stärke der Arbeitnehmerschaft und das Vertrauen in ihre Betriebsräte not­wen­dig. Dieses Vertrauen kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn die Ar­beit­nehm­er:innen ihre Vertreter – die Betriebsräte – selbst nach demokratischen Prin­zip­ien bestimmen. Sichergestellt wird dies durch die im Arbeitsverfassungsgesetz verankerte gleiche und geheime Wahl der Betriebsräte.

TIPP

Da die Betriebsratswahl ein relativ kompliziertes Verfahren mit der Berücksichtigung einiger knapper Fristen darstellt, ist es ratsam die zu­ständige und Ihre Kollektivverträge verhandelnde Fach­ge­werk­schaft beizuziehen. Auf der Website des ÖGB und seiner Fach­ge­werk­schaft­en finden sich auch Broschüren, Formulare und Fristen-Rech­ner. Webtipp: www.betriebsraete.at

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