Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Grund­sätze der Mandats­aus­übung

Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt.

An keine Weisungen ge­bunden

Mitglieder des Betriebsrates sind bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit an keinerlei Weis­ung gebunden. Sie sind nur der Betriebsversammlung verantwortlich.

Beschränkungs- und Benachteiligungs­verbot

Die Betriebsratsmitglieder dürfen in ihrer Tätigkeit nicht be­schränkt und insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der beruflichen Auf­stiegs­mög­lich­keit­en und betrieblicher Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen nicht benachteiligt werden.

Dieses Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot gilt auch hinsichtlich der Versetzung eines Betriebsratsmitglieds.

Verschwiegen­heits­pflicht

Die Mitglieder des Betriebsrates sind verpflichtet, über alle in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.

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Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Kompetenz­zentrum Betriebliche Interessen­vertretung

TEL:      +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at

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