Betriebs­ver­ein­barungen - wichtig für die Arbeit von Betriebs­räten

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat. Mit echten Betriebsvereinbarungen – das sind solche, die einen Inhalt haben, der nach Gesetz oder Kollektivvertrag Inhalt einer Betriebsvereinbarung sein kann - werden Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Betrieb näher geregelt. Sie wirken wie ein Gesetz im Betrieb. Mit der Betriebsvereinbarung werden die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer:innen unter Mitwirkung des Betriebsrates gestaltet, sie ist also ein wichtiges Mitbestimmungsinstrument des Betriebsrates.

Kontrolle und Daten­schutz un­bedingt regeln

  • In manchen Bereichen darf der Betriebsinhaber nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrates tätig werden. Dies betrifft etwa die Einführung von Kontrollmaßnahmen, sofern diese die Menschenwürde berühren. 

  • In einer zweiten Gruppe von Betriebsvereinbarungen sind die Einführung von Systemen zur automatisationsunterstützen Datenermittlung der Arbeitnehmer:innen und zur Beurteilung der Arbeitnehmer:innen erfasst. In diesen beiden Fällen kann die Zustimmung des Betriebsrats allerdings durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle ersetzt werden.

  • Darüber hinaus gibt es Betriebsvereinbarungen, etwa bei der Gestaltung der Arbeitszeit, wo im Falle einer Nichteinigung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat auf Antrag die Entscheidung der Schlichtungsstelle erzwungen werden kann. Solange keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist beziehungsweise keine Entscheidung der Schlichtungsstelle vorliegt, kann die Angelegenheit zwischen Betriebsinhaber und den einzelnen Arbeitnehmer:innen geregelt werden. 

Freiwillige Betriebs­ver­ein­barung: beide müssen zu­stimmen

Die letzte Gruppe der Betriebsvereinbarungen sind die sogenannten freiwilligen Betriebsvereinbarungen, in denen der Abschluss im Ermessen von Betriebsrat und Betriebsinhaber liegt.

Gute Betriebsvereinbarungen mithilfe der AK

In all diesen verschiedenen Formen von Betriebsvereinbarungen unterstützen qualifizierte Fach- und Prozessberater:innen des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich sowohl in der Erhebung der Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten des Betriebes als auch in der rechtlichen Ausgestaltung der Betriebsvereinbarung. Damit kann auch sichergestellt werden, dass vereinbarte Regeln in der Praxis vom Betrieb eingehalten und als sinnvoll erlebt werden. 

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