Erste Hilfe bei Mobbing - 10 Punkte für das Erstgespräch mit Betroffenen
Für Betriebsräte/-innen ist die
Konfrontation mit betrieblichem Mobbing nicht einfach. Es geht einerseits
darum, den Betroffenen Hilfestellung zu geben, andererseits ist es die Aufgabe
des Betriebsrats der Ursache für das Mobbing nachzugehen, um Mobbinghandlungen
in Zukunft zu unterbinden.
Erstgespräch in akuter Krise
Eine große Herausforderung ist
das "Erstgespräch" mit Betroffenen. Vom Gelingen dieses Gesprächs hängt viel
ab.
-
Die betroffenen Beschäftigten befinden sich oft in einer akuten Krisensituation.
- Meistens dauert das Mobbing bereits einige Monate ohne dass es von den
anderen "scheinbar" bemerkt wurde.
- Mobbing läuft zumeist verdeckt und äußerst subtil. Es kann sowohl durch
Kollegen/-innen (Mobbing) als auch durch Führungskräfte (Bossing) ausgelöst
werden und ist in vielen Fällen schwer nachweisbar.
- Mobbing kann verbal und nonverbal ablaufen. "Scheinbar" harmlose Bemerkungen, abwertende Blicke, das Gefühl von
Ausgeschlossenheit durch die Gruppe und anderes mehr können bei den Betroffenen
psychische und physische Reaktionen auslösen.
Mobbingbetroffene ernstnehmen
Gerade in Erstgesprächen mit den Betriebsräten/-innen schildern Betroffene solche
Situationen, die für Außenstehende oft harmlos wirken. Die "psychische" Gewalt,
die in Mobbinghandlungen steckt, ist nicht sichtbar und rücken den Betroffenen
oft in ein schiefes Licht. Nicht selten
hört man auch von Betriebsräten/-innen Aussagen wie: "Der ist einfach so
empfindlich und hält nichts aus", oder "Die hat ja selber psychische Probleme" .
Trotz aller Unsicherheit ist es
jedoch wichtig, Mobbing im Betrieb ernstzunehmen. Auch wenn ungelöste Konflikte
in einer Gruppe dahinter stehen, die (noch) nicht als Mobbing bezeichnet werden
können, ist es die Aufgabe der Führung und der Betriebsräte/-innen nach Lösungen
zu suchen. Werden Konflikte zu lange auf die lange Bank geschoben, kann Mobbing
entstehen, das erheblichen Schaden anrichten kann.
Erste-Hilfe für das Erstgespräch
bei Mobbing
In der betrieblichen Praxis zeigt
sich, dass Betriebsräte/-innen auf unterschiedliche Weise auf das Mobbing
aufmerksam werden können:
- Die
Betroffenen wenden sich vertrauensvoll an den Betriebsrat und bitten um Hilfe (meist persönliches Gespräch, Telefon)
- Aufgrund
von Fehlverhalten des/der Betroffenen wird der Betriebsrat aufmerksam (etwa unentschuldigte
Fehlzeit, unentschuldigtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Beschimpfungen einer
Führungskraft)
- Androhung
von Kündigung oder erhöhte Krankenstände, Fehlerhäufigkeit, Leistungsverlust,
Konflikte mit Kollegen etc.
Damit die Betriebsräte/-innen
Hilfestellung geben können, müssen sie sich jedoch erst selber ein Bild über
die Vorfälle machen. Es geht dabei jedoch nicht so sehr um die Frage: Wer ist
Opfer? Wer ist Täter? Sondern mehr um die Frage: Was ist hilfreich, um die
Arbeitssituation aller in das Mobbing involvierten Personen zu entlasten?
Im Rahmen des Erstgesprächs
sollte die Rolle des Betriebsrats und was er/sie tun kann daher klar vermittelt
werden.
Tipps für das Erstgespräch und
Erstkontakt
Betroffene von Mobbing stehen
unter massivem Druck. Vor allem der Stress und die Belastung sind für
Außenstehende deutlich spürbar. Sie reden oft sehr schnell, sind atemlos, das
Gespräch wirkt unstrukturiert und schwer nachvollziehbar. Folgende Tipps können
daher hilfreich sein.
Tipps
- Druck herausnehmen, der/dem Betroffenen mit Freundlichkeit und
Behutsamkeit begegnen, die Situation entschleunigen:
"Bitte langsam, nicht so
schnell…" "Ich habe jetzt gar nichts verstanden." solche oder ähnliche Sätze
können helfen, das Tempo zu reduzieren.
- Geeigneten Raum zum Gespräch anbieten:
ohne Störung durch
Telefonate
- Zeit nehmen und versichern, dass der zeitliche Rahmen passt:
"Ich habe mir gedacht, wir nehmen uns die Zeit, so etwa eine Stunde. Passt das
für Dich?"
- Verschwiegenheitspflicht
Sicherheit und Vertraulichkeit
zusichern: kein Schritt wird ohne Zustimmung der/des Betroffenen gemacht
- Ziel des Gesprächs formulieren:
Was möchte die/der Betroffene
vom Betriebsrat? Was kann der Betriebsrat tun?
- Aktives Zuhören:
die Betroffene/den Betroffenen ohne Unterbrechung
erzählen lassen, nach einiger Zeit stoppen und zusammenfassen, was verstanden
wurde, dem Gespräch Struktur geben
- Mobbinghandlungen konkretisieren:
Was ist passiert? Wer ist
beteiligt? Welche Motive stehen hinter dem Mobbing?
- Auf Hilfsmittel aufmerksam machen:
etwa Mobbing-Tagebuch
führen
- Welche Lösungswege wurden bereits versucht? Gemeinsam nach
Lösungsmöglichkeiten suchen:
Wo kann der
Betriebsrat helfen? Bei welchen Gesprächen kann der Betriebsrat dabei sein?
Was könnte an die Führung weitergegeben werden? Externe Hilfe (wie Supervision,
Coaching, Psychotherapie, Arbeitsmedizin)
- Die nächsten Schritte konkretisieren:
Was macht der/die
Betroffene? Was macht der Betriebsrat?
Mit dem persönlichen Gespräch ist
jedoch das Mobbing im Betrieb noch nicht bewältigt.
Betriebsräte/-innen sollten daher
auch auf betriebliche Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing bestehen. Dies kann in
Form von verschiedenen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bis zum Abschluss
einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing reichen. Präventivangebote und
professionelle betriebliche Intervention rechnen sich langfristig. Sie
schützen vor Ausbreitung von Mobbing und verhindern menschliches Leid und
betrieblichen Schaden.