Krankenstand nach Branchen
Arbeiter/-innen sind öfter in Krankenstand als Angestellte, generell bleibt die Zahl der Krankenstände seit Jahren gleich.
Arbeitgeber/-innen sind laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet, psychische Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen sind bei diesem Prozess wichtige Partner. Die entsprechende Novelle zum ASchG ist seit 01.01.2013 in Kraft.
Als psychische Belastungen gelten "alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (ÖNORM EN ISO 10075-1).
Konkret auf den Arbeitsplatz kann
das beispielsweise sein:
zu langes Warten auf Informationen, um die Arbeit fortsetzen zu können; beeinträchtigte
Konzentration durch zu viel Umgebungslärm; schlecht funktionierende
Arbeitsmittel, welche die Arbeitsausführung behindern; häufige
Arbeitsunterbrechungen; unklare Arbeitsaufträge oder mangelnde Unterstützung.
Als Folge können diese Belastungen sowohl physische (etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Muskel-Skelett-Systems oder des Verdauungssystem) als auch psychische Beeinträchtigungen (zum Beispiel Schlafstörungen, Depression, Angst oder chronische Erschöpfung) auslösen.
Bei der Evaluierung von psychischen Belastungen sind jedenfalls folgende Faktoren in Betracht zu ziehen:
Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Er folgt einem genau definierten Ablauf:
Betriebsrat und Sicherheitsvertrauensperson(SVP) sind in allen Phasen der Evaluierung und Maßnahmenableitung einzubeziehen. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen müssen informiert werden.
Betriebsrat und SVP müssen darauf achten, dass die Qualitätsstandards der oben genannten ÖNORM eingehalten werden (zum Beispiel keine selbst erstellten Fragebögen!). Vor allem muss Anonymität der Mitarbeiter/-innen und der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein.
Für eine Evaluierung psychischer Belastungen ist arbeits- und organisationspsychologische Fachkompetenz unbedingt erforderlich. Arbeits- und Organisationspsychologen wissen, welche Verfahren anzuwenden sind.
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