Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind bis spätestens 2 Wochen vor dem ersten Wahltag bei einem Mitglied des Wahlvorstandes schriftlich einzubringen.
Bei der Erstellung des Wahlvorschlages ist darauf zu achten, wie viele aktive Betriebsratsmitglieder maximal gewählt werden können (Mandatszahl siehe untenstehende Tabelle) und ob die vorgesehenen Kandidaten das passive Wahlrecht besitzen.
Der Wahlvorschlag darf laut Gesetz höchstens doppelt so viele Wahlwerber:innen enthalten, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Damit ist gesichert, dass auch genügend Ersatzmitglieder für den Betriebsrat zur Verfügung stehen.
Der Wahlvorschlag kann – muss aber nicht – als Liste einer bestimmten Gruppe oder Partei gekennzeichnet sein. Ist keine Bezeichnung angegeben, so benennt der Wahlvorstand die Liste nach dem erstgereihten Kandidaten.
Mandatszahl - so viele Betriebsratsmitglieder werden gewählt
Im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer | zu wählende Betriebsratsmitglieder | erforderliche Unterstützungsunterschriften | Anrechenbare Unterstützungsunterschriften von Wahlwerbern |
---|---|---|---|
5 - 9 | 1 | 2 | 1 |
10 - 19 | 2 | 4 | 2 |
20 - 50 | 3 | 6 | 3 |
51 - 100 | 4 | 8 | 4 |
101 - 200 | 5 | 9 | 4 |
201 - 300 | 6 | 10 | 5 |
301 - 400 | 7 | 11 | 5 |
401 - 500 | 8 | 12 | 6 |
501 - 600 | 9 | 13 | 6 |
601 - 700 | 10 | 14 | 7 |
701 - 800 | 11 | 15 | 7 |
801 - 900 | 12 | 16 | 8 |
901 - 1000 | 13 | 17 | 8 |
1001 - 1400 | 14 | 18 | 9 |
1401 - 1800 | 15 | 19 | 9 |
1801 - 2200 | 16 | 20 | 10 |
2201 - 2600 | 17 | 21 | 10 |
2601 - 3000 | 18 | 22 | 11 |
3001 - 3400 | 19 | 23 | 11 |
3401 - 3800 | 20 | 24 | 12 |
3801 - 4200 | 21 | 25 | 12 |
4201 - 4600 | 22 | 26 | 13 |
4601 - 5000 | 23 | 27 | 13 |
Inhalt des Wahlvorschlages
Neben der Liste der Kandidat:innen und dem Namen einer/eines Unterzeichnenden, die/der als Vertreter:in des Wahlvorschlages gilt, müssen auf dem Wahlvorschlag die erforderlichen Unterstützungsunterschriften von Arbeitnehmer:innen stehen. Es ist auch durchaus möglich, dass eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer auf mehreren Wahlvorschlägen kandidiert.
Sie/Er muss sich nur dann entscheiden, für welche Liste sie/er ein Mandat annimmt, wenn sie/er auf mehreren Wahlvorschlägen gewählt wurde. Die Wahlwerber:innen sind auf dem Wahlvorschlag unter Angabe des Familien- und Vornamen sowie des Geburtsdatums in der beantragten Reihenfolge anzugeben.
Schutz der Wahlwerber
Jede Wahlwerberin/Jeder Wahlwerber die/der seine Absicht zu kandidieren äußert, genießt den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dazu genügt es schon, wenn sie/er seine Absicht mit einer Arbeitskollegin/einem Arbeitskollegen bespricht. Kommt sie/er allerdings trotz ihres/seines Bemühens schlussendlich auf keine wahlwerbende Liste, so endet der Schutz mit dem Zeitpunkt, in dem die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu Ende geht.
TIPP
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