Ablauf der Betriebsratswahl
Wahltermin festlegen
Der Termin für die Betriebsratswahl ist so festzusetzen, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses spätestens 4 Wochen nach der Bestellung des Wahlvorstandes abgeschlossen ist. Bei Notwendigkeit können auch mehrere Wahltage angesetzt werden.
Wahlhandlung
Die Wahl des Betriebsrates wird, mit Ausnahme der zugelassenen Wahlkartenwähler:innen, durch persönliche Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal vorgenommen.
Wahllokal
Wahlort
Das Wahllokal ist so einzurichten, dass der Ort der Wahlhandlung jeder Arbeitnehmerin/jedem Arbeitnehmer bekannt und für jede anwesende Arbeitnehmerin/jeden anwesenden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erreichbar ist. Gibt es Baustellen, Filialen etc., so können dort auch zusätzliche Wahllokale eingerichtet werden.
Wahlzelle
Zu achten ist darauf, dass jede Wahlzelle ausreichend beleuchtet ist, einen Tisch, ein Stehpult oder ähnliches und jedenfalls Schreibmaterial beinhaltet. Die Wahlzelle muss so beschaffen sein, dass ausreichend Sichtschutz gewährleistet ist, damit die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet von anderen Personen ausfüllen und in das Wahlkuvert geben kann.
In der Wahlzelle selbst haben alle kandidierenden Wahlvorschläge mit Bezeichnung und vollständiger Kandidatenliste aufzuliegen.
Wahlurne
Pro Wahllokal darf nur eine Wahlurne verwendet werden, die verschlossen bei der Vorsitzenden/beim Vorsitzenden der Wahlkommission stehen soll.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die eingelangten Briefumschläge mit den Wahlkarten und Wahlkuverts dürfen nicht vor Beginn der Wahlhandlung geöffnet werden. Alle auf dem Postweg rechtzeitig bis zum Schließen des Wahllokals eingelangten Stimmen von Wahlkartenwähler:innen müssen spätestens vor Beginn der Stimmauszählung in die Urne geworfen werden.
Auf den beim Wahlvorstand eingelangten Briefumschlägen sind Datum und Uhrzeit des Einlangens zu vermerken. Die/Der Vorsitzende hat sie bis zu ihrer Öffnung unter Verschluss aufzubewahren.
Die Stimmabgabe geht folgendermaßen vor sich:
Die Briefumschläge werden geöffnet. Der Wahlvorstand stellt fest, ob sich darin eine gültige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert befinden. Liegt keine gültige Wahlkarte bei, wird dies auf dem Wahlkuvert angemerkt.
Das so gekennzeichnete Wahlkuvert wird zu den Wahlakten gelegt – nicht in die Urne geworfen – und ein Vermerk im Wahlprotokoll gemacht. Ist eine gültige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert im Briefumschlag enthalten, so wird diese Tatsache in dem vom Wahlvorstand angefertigten "Verzeichnis der zur brieflichen Stimmabgabe Berechtigten" festgehalten. Die ungeöffneten Wahlkuverts werden in die Wahlurne geworfen. Die Wahlkarten selbst werden zu den Wahlakten gegeben.
Ermittlung des Wahlergebnisses
Die in der Wahlurne befindlichen Wahlkuverts werden gemischt, erst dann wird die Wahlurne entleert.
Die Wahlkuverts werden gezählt. Ihre Anzahl muss mit der fortlaufenden Nummer der im Abstimmungsverzeichnis vermerkten Wähler auf der Wählerliste übereinstimmen. Stimmt die Anzahl nicht überein, muss nach der Ursache geforscht und diese in der Niederschrift vermerkt werden.
Erst dann werden die Wahlkuverts geöffnet und die Gültigkeit der Stimmzettel überprüft. Die Zahl der ungültigen Stimmen wird festgestellt, wobei diese mit fortlaufenden Nummern zu versehen sind.
Auszählung der gültigen Stimmen
- Wenn nur ein Wahlvorschlag kandidiert hat, ist festzustellen, ob dieser die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat.
- Wenn mehrere Wahlvorschläge kandidiert haben, so ist die Zahl der gültigen Stimmen für jeden zugelassenen Wahlvorschlag zu ermitteln.
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