Ab­lauf der Betriebsrats­wahl

Wahltermin festlegen

Der Termin für die Betriebsratswahl ist so festzusetzen, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses spätestens 4 Wochen nach der Bestellung des Wahl­vor­standes abgeschlossen ist. Bei Notwendigkeit können auch mehrere Wahl­tage angesetzt werden.

Wahlhandlung 

Die Wahl des Betriebsrates wird, mit Ausnahme der zugelassenen Wahl­kart­en­wähler:innen, durch persönliche Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal vor­ge­nom­men.

Wahllokal

Wahlort

Das Wahllokal ist so einzurichten, dass der Ort der Wahlhandlung jeder Arbeitnehmerin/jedem Ar­beit­nehm­er bekannt und für jede anwesende Arbeitnehmerin/jeden anwesenden Arbeitnehmer während der Ar­beits­zeit erreichbar ist. Gibt es Baustellen, Filialen etc., so können dort auch zu­sätz­liche Wahllokale eingerichtet werden.

Wahlzelle

Zu achten ist darauf, dass jede Wahlzelle ausreichend beleuchtet ist, einen Tisch, ein Stehpult oder ähnliches und jedenfalls Schreibmaterial beinhaltet. Die Wahlzelle muss so beschaffen sein, dass ausreichend Sichtschutz gewährleistet ist, damit die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet von anderen Personen ausfüllen und in das Wahlkuvert geben kann.

In der Wahlzelle selbst haben alle kandidierenden Wahlvorschläge mit Be­zeich­nung und vollständiger Kandidatenliste aufzuliegen.

Wahlurne

Pro Wahllokal darf nur eine Wahlurne verwendet werden, die verschlossen bei der Vorsitzenden/beim Vorsitzenden der Wahl­kommission stehen soll.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die eingelangten Briefumschläge mit den Wahlkarten und Wahlkuverts dürfen nicht vor Beginn der Wahlhandlung geöffnet werden. Alle auf dem Postweg rechtzeitig bis zum Schließen des Wahllokals eingelangten Stimmen von Wahl­kartenwähler:innen müssen spätestens vor Beginn der Stimmauszählung in die Urne geworfen werden.

Auf den beim Wahlvorstand eingelangten Briefumschlägen sind Datum und Uhr­zeit des Einlangens zu vermerken. Die/Der Vorsitzende hat sie bis zu ihrer Öff­nung unter Verschluss aufzubewahren.

Die Stimmabgabe geht folgendermaßen vor sich:
Die Briefumschläge werden geöffnet. Der Wahlvorstand stellt fest, ob sich darin eine gültige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert befinden. Liegt keine gültige Wahlkarte bei, wird dies auf dem Wahlkuvert angemerkt.

Das so gekennzeichnete Wahlkuvert wird zu den Wahlakten gelegt – nicht in die Urne geworfen – und ein Vermerk im Wahlprotokoll gemacht. Ist eine gült­ige Wahlkarte und ein verschlossenes Wahlkuvert im Briefumschlag enthalten, so wird diese Tatsache in dem vom Wahlvorstand angefertigten "Verzeichnis der zur brieflichen Stimmabgabe Berechtigten" festgehalten. Die ungeöffneten Wahlkuverts werden in die Wahlurne geworfen. Die Wahlkarten selbst werden zu den Wahlakten gegeben.

Ermittlung des Wahl­ergebnisses

Die in der Wahlurne befindlichen Wahlkuverts werden gemischt, erst dann wird die Wahlurne entleert.

Die Wahlkuverts werden gezählt. Ihre Anzahl muss mit der fortlaufenden Nummer der im Abstimmungsverzeichnis vermerkten Wähler auf der Wählerliste übereinstimmen. Stimmt die Anzahl nicht überein, muss nach der Ursache geforscht und diese in der Niederschrift vermerkt werden.

Erst dann werden die Wahlkuverts ge­öffnet und die Gültigkeit der Stimmzettel überprüft. Die Zahl der ungültigen Stimmen wird festgestellt, wobei diese mit fortlaufenden Nummern zu ver­seh­en sind.

Aus­zählung der gültigen Stimmen

  • Wenn nur ein Wahlvorschlag kandidiert hat, ist festzustellen, ob dieser die ein­fache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat.
  • Wenn mehrere Wahl­vor­schläge kandidiert haben, so ist die Zahl der gültigen Stimmen für jeden zu­gelassenen Wahlvorschlag zu ermitteln.

UNTERSTÜTZUNG DURCH IHRE GEWERKSCHAFT

Da die Betriebsratswahl ein relativ kompliziertes Verfahren mit der Berücksichtigung einiger knapper Fristen darstellt, ist es ratsam die Gewerkschaft beizuziehen. Auf der Webseite des ÖGB und seiner Fachgewerkschaften finden sich auch Broschüren, Formulare und Fristen-Rechner. Webtipp: www.betriebsraete.at

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