Kilometer, Tag- und Nächtigungsgeld für Betriebsräte
Reisen Sie als Betriebsrät:in in Ausübung ihrer Tätigkeit an einen anderen Ort als ihren gewöhnlichen Dienstort, entstehen in der Regel Reisespesen und ein Anspruch auf Diäten. Die durch die Dienstreise entstandenen und nachgewiesenen Kosten können Sie dabei mit dem Betriebsratsfonds verrechnen. Dabei sind die im Betrieb geltenden Regelungen (z. B. Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag) zu beachten. Die jüngste Anpassung der amtlichen Sätze für das Kilometergeld und die Diäten bringt eine spürbare Verbesserung für Betriebsrät:innen, die beruflich reisen müssen.
Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes ab 1. Jänner 2025
- Der amtliche Kilometergeldsatz für PKW-Fahrten wurde auf 0,50 Euro pro Kilometer erhöht. Ebenso wurden die Sätze für Motorradfahrten sowie Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Bike auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben.
- Das Kilometergeld bleibt steuerfrei, solange die amtlichen Sätze nicht überschritten werden. Falls im Betrieb ein niedrigerer Betrag oder gar kein Kilometergeld ausbezahlt wird, kann die Differenz im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Da diese Kosten als Geschäftsführungskosten gelten, müssen sie spätestens drei Monate nach der Dienstreise über den Betriebsratsfonds abgerechnet werden.
- Die ausbezahlten Reisespesen und Diäten sind bis zu den amtlichen Höchstgrenzen steuer- und abgabefrei (Lohnsteuer, Sozialversicherung).
Erhöhte Tages- und Nächtigungsgelder
Neben dem Kilometergeld wurden auch die steuerfreien Tag- und Nächtigungsgelder (Diäten) für Dienstreisen angehoben. Betriebsrät:innen erhalten dadurch künftig eine bessere pauschale Abgeltung ihrer Verpflegungskosten während ihrer Reisen.
Der Satz für eine Reise zwischen 11 und 24 Stunden wurde auf 30,00 Euro erhöht. Für kürzere Dienstreisen gelten folgende neue Sätze:
bis 3 Stunden | 00,00 Euro |
3 bis 4 Stunden | 10,00 Euro |
4 bis 5 Stunden | 12,50 Euro |
5 bis 6 Stunden | 15,00 Euro |
6 bis 7 Stunden | 17,50 Euro |
7 bis 8 Stunden | 20,00 Euro |
8 bis 9 Stunden | 22,50 Euro |
9 bis 10 Stunden | 25,00 Euro |
10 bis 11 Stunden | 27,50 Euro |
Wird auf der Dienstreise jedoch ein Mittag- oder Abendessen kostenlos zur Verfügung gestellt, ist vom Taggeld ein Betrag von 15 Euro pro bezahltem Essen abzuziehen.
Neue Nächtigungsgelder
- Ohne Rechnungsnachweis wurde das pauschale Nächtigungsgeld von 15,00 Euro auf 17,00 Euro erhöht.
- Liegt eine Hotelrechnung vor, können nach wie vor die tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Tipp für Betriebsrät:innen
Damit Reisespesen oder Diäten bezahlt werden können, muss dafür ein gültiger Beschluss im Betriebsratsgremium vorliegen. Bestehende Beschlüsse sollten an die neuen Regelungen angepasst werden, damit Dienstreisen ab dem 1. Jänner 2025 entsprechend abgerechnet werden können.
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