Willkommen zurück: Be­trieb­liches Ein­glie­derungs­manage­ment in der Praxis

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann eine Ergänzung zu der Situation darstellen, die derzeit in österreichischen Betrieben herrscht. Meist genügt es nämlich nicht, bei der Rückkehr aus einem längeren Krankenstand in Wiedereingliederungsteilzeit zu gehen oder dauerhaft die Arbeitszeit zu reduzieren. Es müssen vielmehr die Arbeitsbedingungen nach den Bedürfnissen der Arbeitnehmer/-innen gestaltet werden. 

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, BEM im Gesetz zu verankern. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, betroffenen Arbeitnehmern/-innen ein konkretes Angebot zu machen.  

Dieses BEM-Ange­bot kann fol­gender­maßen ab­laufen:

  1. Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen. Dies soll nicht nur bei durchgehendem Krankenstand gelten, sondern auch, wenn mehrere Krankheitsepisoden zusammen diese 6 Wochen ergeben. 

  2. Kontaktaufnahme einer Vertrauensperson (eventuell Betriebsrätin/Betriebsrat, Arbeitsmediziner/-in, Führungskraft) mit der/dem Betroffenen. Dabei soll über BEM und die damit verbundenen Möglichkeiten informiert werden. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit – Betroffene entscheiden ohne Druck über ihre Teilnahme

  3. Erstgespräch und Maßnahmenplanung
     
    1. Organisation eines Erstgesprächs: 
      Betroffene Person bespricht Situation und künftige Vorgehensweise mit einer Vertrauensperson. Primärziel ist der Wiedereinstieg am bisherigen Arbeitsplatz im bisherigen zeitlichen Umfang.

    2. Vereinbarung von Maßnahmen:
      Dies kann beispielsweise beinhalten: Anschaffung von Arbeitsmitteln, Arbeitserleichterung für oder Freistellung von bestimmten Tätigkeiten, Qualifizierungsmaßnahmen, Begleitung durch ein Arbeitsbewältigungscoaching, Prüfung der Übernahme einer anderen Aufgabe und so weiter.
      Die Veränderung darf zu keiner Schlechterstellung der/des Betroffenen führen.

    3. Rasche Umsetzung vereinbarter Maßnahmen; soweit notwendig: 
      Einholen von Entscheidungen im BEM-Team (Arbeitgeber/-innen, Betriebsräte/-innen, Arbeitsmediziner/-innen, Arbeitspsychologen/-innen, Sicherheitsfachkräfte, Personalentwicklung und so weiter.)

    4. Sobald Maßnahmen abgeschlossen sind, muss beurteilt werden, ob die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben und ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind. 

Nach erfolgreichem Abschluss der persönlichen Wiedereingliederung stellt sich die Frage, ob die abgeleiteten Maßnahmen und Ideen auch für andere Arbeitsbereiche oder für das gesamte Arbeitssystem brauchbar wären. So können wesentliche Präventionsschritte gesetzt werden. Sinnvolle Maßnahmen für alle zugänglich zu machen, vermeidet künftige Krankenstände!

Das AK Kompetenzzentrum betriebliche Interessenvertretung (KBI) berät Sie gerne ausführlich!  
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum