Sozialhilfe statt Mindestsicherung
Die Sozialhilfe ersetzt seit 1.1.2020 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich.
Bezieher:innen des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten können eine Befreiung von der Entrichtung der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von der Bezahlung des 20 Euro übersteigenden Teils des Ökostromförderbeitrags beantragen.
Wer von der Ökostrompauschale befreit ist, erhält im Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2024 eine Begünstigung von 75 Prozent auf die Netzkosten, maximal 200 Euro im Jahr.
Zum Antragsformular und weiteren Informationen (ORF Beitrag)
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