Sozialhilfe statt Mindestsicherung
Die Sozialhilfe ersetzt seit 1.1.2020 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich.
Bezieher/-innen des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten können eine Befreiung von der Entrichtung der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von der Bezahlung des 20 Euro übersteigenden Teils des Ökostromförderbeitrags beantragen.
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