Antrag auf Be­freiung von der Öko­strom­pauschale

Bezieher:innen des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten können eine Befreiung von der Entrichtung der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von der Bezahlung des 20 Euro übersteigenden Teils des Ökostromförderbeitrags beantragen.

Wer von der Ökostrompauschale befreit ist, erhält im Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2024 eine Begünstigung von 75 Prozent auf die Netzkosten, maximal 200 Euro im Jahr.  

Voraus­setzungen

  • Bezug des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten
  • Wohnsitz, für den die Befreiung beantragt wird, muss der Hauptwohnsitz sein
  • Stromrechnung muss auf den Namen der Antragstellerin / des Antragstellers lauten

Zum Antragsformular und weiteren Informationen (ORF Beitrag)

Testen Sie hier einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Hier geht's zum Befreiungsrechner des ORF.

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