Die wichtigsten Fragen und Antworten zur "Strom­­preis­­bremse"

Die Arbeiterkammer sieht in der „Stromkostenbremse“  einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte von den hohen Energiepreisen. 

Wie funktioniert die „Strom­­preis­­bremse“?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden. Angesichts einer Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung eine Halbierung der Stromkostenbremse ab Juli 2024 beschlossen.

Grundsätzlich werden bis Ende des Jahres die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, allerdings sinkt ab 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, geht von 40 auf 25 Cent zurück. Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig vom Stromtarif.

Beispiel – ab 1. Juli 2024 nur noch 15 Cent Bundesförderung

Haushalte sollen auch nach Juli 2024 für die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr im Endeffekt nur 10 Cent pro kWh zahlen. Mit der neuen Regelung bedeutet das: Wer 25 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 15 Cent – bei 30 Cent sind es allerdings ebenfalls 15 Cent. Hinweis: Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 Prozent Umsatzsteuer dazu, die vom Gesamtarbeitspreis berechnet wird. 

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird auch weiterhin direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Wer profitiert von der Strom­­kosten­­­bremse“?

Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Auch der Ergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen wurde bis 31.12.2024 verlängert. 

Auch Haushalte, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler beziehen, werden durch die Stromkostenbremse unterstützt. Mehr Informationen finden Sie dazu unter Informationen für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe.

Für die AK ist die „Strompreisbremse“ aber nur dann sozial gerecht, wenn die Gegenfinanzierung durch jene Energieunternehmen erfolgt, die derzeit aufgrund der hohen Energiepreise enorme Profite erzielen – AK und ÖGB fordern die Übergewinnsteuer. Denn ohne diese wird die „Strompreisbremse“ vor allem von den einfachen Steuerzahler:innen bezahlt.

Ich habe mehr als einen Strom­zähler im Haus­halt. Be­komme ich den Grund­ver­brauch pro Zähler?

Jeder Zähler beziehungsweise Zählpunkt mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist zulässig. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, welche mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert.

Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

Mein Strom­ver­brauch teilt sich auf mehrere Zähler auf. Werden die 2.900 kWh auf die Zähler auf­ge­teilt?

Nein. Der Anspruch besteht nur für Zähler mit einem Lastprofil H0, HA oder HF. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert.

Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

Wird die Strom­preis­bremse auch für Neben­wohn­sitze gelten?

Ja. Denn ausschlaggebend ist, dass man einen eigenen Stromliefervertrag für einen Zählpunkt hat und nicht die Wohnform. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte gilt allerdings nur für den Hauptwohnsitz.

Tipp

Weitere Informationen zum Stromkostenzuschuss sowie auch zum Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte finden Sie unter Allgemeine Informationsseite zur Stromkostenbremse oder erfahren Sie unter +43 50 233 780.

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