Hausbau ohne böse Über­raschungen

Wer im Frühjahr mit dem Hausbau beginnen will, steckt schon längst mitten in den Planungen. Erfreulicherweise erkundigen sich immer mehr Häuslbauer/-innen vorab bei den AK-Konsumentenschützern/-innen - 2018 wurden 1.650 Beratungen im Bereich Bauen durchgeführt. Die AK-Experten/-innen sammeln aus diesen Gesprächen viel Erfahrung: was beim Hausbau alles schief laufen kann und wie Probleme frühzeitig verhindert werden können.

Die wichtigsten Tipps sind in der aktuellen Broschüre „Bauen ohne Ärger“ zusammengefasst. Neben praktischen und rechtlichen Infos finden sich darin auch Check-Listen und ein Muster für ein Bau-Tagebuch. Damit gerät auch während der stressigen Planungs- und Bauphase nichts in Vergessenheit. 

Hier die wichtigsten Tipps und Tricks:

Planen mit Augenmaß

Wer seine Bedürfnisse kennt, plant auch leichter. Bedenken Sie, dass Planungsaufträge nicht kostenlos sind. Sorgen Sie daher für Klarheit durch schriftliche Vereinbarungen und legen sie genau fest, welcher Planungsschritt wie viel kosten darf. Halten Sie auch mündliche Zusagen auf jeden Fall schriftlich fest!
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Verlässliche Vertrags­partner

Der billigste Anbieter ist oft nicht der beste. Fragen Sie nach Referenz-Projekten und reden Sie persönlich mit früheren Kunden/-innen der Firma.
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Mehrere Angebote einholen

Machen Sie ein detailliertes Leistungsverzeichnis, in welches die Anbieter die Preise einfügen sollen. Dadurch erhalten Sie gute vergleichbare Angebote. So stellen Sie auch sicher, dass die Angebote alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Fertigstellung notwendig sind.
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Fachmann spart Geld und Nerven

Wenn es an technischen Kenntnissen oder Zeit für die Koordination und Kontrolle der Baustelle fehlt, ist es sinnvoll, einen Fachmann oder eine Fachfrau mit der örtlichen Bau-Aufsicht zu beauftragen. Vereinbaren Sie mit diesem oder dieser schriftlich den Leistungsumfang.
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Alles Wesentliche im Bau­vertrag fest­halten

Vereinbaren Sie zum Beispiel die Verbindlichkeit der Ö-Normen beziehungsweise die Ausführung nach dem Stand der Technik. Wenn Sie Eigenleistungen erbringen: Regeln Sie, in welchem Ausmaß diese zu erbringen sind und dokumentieren Sie diese im Bau-Tagebuch. Halten Sie ein fixes Fertigstellungsdatum im Vertrag fest und vereinbaren Sie die Zahlung nach Bau-Fortschritt.
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Haft-Rücklass für etwaige Mängel vereinbaren

Sie können dadurch zwischen 2 und 5 Prozent der Auftragssumme zurückhalten, bis die Gewährleistungsfrist verstrichen ist. Der Betrag dient als Absicherung, falls Mängel auftreten und das Unternehmen diese nicht beheben will.
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Bau-Tagebuch führen

Vorab muss die Bau-Genehmigung vorliegen. Achten Sie auf die Zufahrt und Lagerflächen. Auch die Grundgrenzen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Dokumentieren Sie mit Fotos und Videos den Bau-Fortschritt und halten Sie regelmäßig Besprechungen mit dem Polier und der örtlichen Bau-Aufsicht ab. Änderungen oder Zusatzleistungen sollten unbedingt schriftlich vermerkt werden.
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Gewährleistungs­frist beginnt ab Haus-Übernahme

Vereinbaren Sie eine formelle Übernahme inklusive Übernahme-Protokoll. Liegen Mängel vor, halten Sie die Zahlung zurück. Tritt ein Mangel später auf, rügen Sie ihn sofort schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Behebung. Lassen Sie sich bei der Behebung keinesfalls lange hinhalten!
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Mehr als 1.600 Bau-Beratungen führen die AK-Experten pro Jahr durch.

Bauen ohne Ärger

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Bauen ohne Ärger

Neben Infos zu Praxis und Recht finden Interessierte darin auch Checklisten, vom Grundstück bis zur Bauausführung, und ein Muster für ein Bautagebuch.

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Datum/Jahr:
Oktober 2023

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