Kaution
Übergeben Sie die vereinbarte Kaution in Form eines vinkulierten Sparbuches.
Worauf Sie bei Beendigung eines Mietverhältnisses achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Musterbrief: Kündigung eines Mietvertrages (0,1 MB)
Sie haben eine neue Wohnung gefunden und können sofort umziehen? Dann können Sie mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin sprechen und eine einvernehmliche Lösung vereinbaren. So müssen Sie nicht doppelt Miete zahlen. Sie können durch die einvernehmliche Lösung früher vom Mietvertrag aussteigen.
Musterbrief: einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages (0,1 MB)
Nachdem es immer wieder zu Problemen bei der Rückstellung von Wohnungen kommt, ist es besonders wichtig, "Beweise" zu sichern.
Zur "Beweissicherung" empfehlen wir ein Rückgabeprotokoll anzufertigen, in dem die Vermieterin/der Vermieter bestenfalls die "ordnungsgemäße" Rückstellung des Mietgegenstandes bestätigt.
Muster: Rückgabeprotokoll (0,1 MB)
Zusätzlich raten wir zu einer Fotodokumentation, speziell auch von beschädigten/abgewohnten Teilen der Wohnung.
Ob Sie die Wände vor der Rückgabe ausmalen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel „Ausmalen ist kein Muss“.
Die Rückstellung der Wohnung ist eng mit der Rückzahlung der Kaution verbunden. Nach Bestätigung des Vermieters/der Vermieterin, dass die Wohnung ordnungsgemäß zurückgestellt wurde, und wenn keine weiteren Forderungen gegenüber dem Mieter/der Mieterin bestehen, hat der Vermieter/die Vermieterin diese – gemäß Mietrechtsgesetz (§ 16 b Abs. 2 MRG) "unverzüglich" zurück zu zahlen.
Bei Nichtauszahlung der Kaution raten wir zu einer Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung.
Details finden Sie im Artikel „Kaution“.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
Musterbriefe
Broschüre
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