Kreditformen
Die "richtige" Finanzierungsform hängt vom konkreten Bedarf ab.
Besichtigen Sie das Grundstück zu verschiedenen Tageszeiten. So erhalten Sie einen Eindruck von den unterschiedlichen Lichtverhältnissen und anderen Einwirkungen (wie zum Beispiel Lärm).
Vor der Kaufentscheidung sollten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde nach Bauauflagen (Bebauungsweise, Dachneigung) und den Aufschließungsgebühren (Anschluss an Kanal und Wasser, evtl. Wärme) erkundigen.
Die Beschaffenheit des Bodens ist ein wesentlicher Kostenfaktor. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde
und den Nachbarn nach der Bodenbeschaffenheit. Bei Unklarheit ist ein
Bodengutachten zu empfehlen.
Abklären sollten Sie auch die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück für
schwere Baumaschinen und ob auf oder neben dem Grundstück ausreichend Lagermöglichkeiten vorhanden sind.
Holen Sie vor dem Kauf des Grundstücks einen Grundbuchsauszug beim zuständigen Bezirksgericht.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.oesterreich.gv.at
Manchmal treten Bauträger als Grundstücksverkäufer oder Vermittler auf, die ein Grundstück nur unter der Bedingung verkaufen, dass sie selbst mit der Bauausführung eines bereits vorgeplanten Hauses beauftragt werden. Muss der Erwerber in diesem Fall mehr als 150 Euro pro m² der Nutzfläche vor Fertigstellung bezahlen, sind die Schutzbestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) anzuwenden. Sie sollen den Erwerber im Falle der Insolvenz des Bauträgers vor dem Verlust seiner Zahlungen schützen.
Da manche Bauträger die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten, sollten Sie den Vertragsentwurf durch einen Rechtsanwalt oder Notar überprüfen lassen und das Honorar dafür vorher schriftlich vereinbaren.
Auch wenn nur ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Errichtung des
Gebäudes oder der Wohnung und dem Grundstückskauf besteht oder der
Grundstückskauf vom Bauträger nur vermittelt wird ist das
Bauträgervertragsgesetz anzuwenden.
Die Schutzbestimmungen im BTVG sehen eine Absicherung der
vereinbarten Vorauszahlungen durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen vor,
um Erwerber:innen im Falle einer Insolvenz des Bauträgers vor großen
finanziellen Verlusten zu bewahren. Dies kann durch schuldrechtliche
Sicherung (zum Beispiel Bankgarantie, Versicherung), durch grundbücherliche
Sicherstellung in Verbindung mit einem Ratenplan oder durch
pfandrechtliche Sicherung (Hypothek) erfolgen.
Es gibt 2 Varianten des Ratenplanes:
Rate | Zeitpunkt |
---|---|
15 Prozent | bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung |
35 Prozent | nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches |
20 Prozent | nach Fertigstellung der Rohinstallationen |
12 Prozent | nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich Verglasung |
12 Prozent | nach Bezugsfertigstellung oder nach vereinbarter vorzeitiger Übernahme |
4 Prozent | nach Fertigstellung der Gesamtanlage |
Rest | nach Ablauf von 3 Jahren (= 2 Prozent Haftrücklass). |
Zusätzlich muss der Bauträger eine schuldrechtliche Sicherheit für alle vermögenswerten Nachteile, die durch den Konkurs des Bauträgers entstehen können, in Höhe von mindestens 10 Prozent des Preises vorlegen (zum Beispiel Bankgarantie).
Rate | Zeitpunkt |
---|---|
10 Prozent | bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung |
30 Prozent | nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches |
20 Prozent | nach Fertigstellung der Rohinstallationen |
12 Prozent | nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich Verglasung |
17 Prozent | nach Bezugsfertigstellung oder nach vereinbarter vorzeitiger Übernahme |
9 Prozent | nach Fertigstellung der Gesamtanlage |
Rest | nach Ablauf von 3 Jahren (= 2 Prozent Haftrücklass) |
Ob die Schutzbestimmungen des BTVG in Ihrem Vertrag enthalten sind, sollten Sie im Zweifelsfall durch einen Rechtsanwalt oder Notar prüfen lassen. Gravierende Verletzungen der gesetzlichen Informations- und Sicherungspflichten des Bauträgers können den Erwerber dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Vertragsaufhebung zu verlangen (Teilnichtigkeit des Vertrages).
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0