Sozial­ministerium unter­stützt mit „Wohn­schirm“ bei hohen Energie­kosten

Das Sozialministerium unterstützt ab sofort Menschen mit geringem Einkommen auch, wenn sie ihre Energiekosten nicht bezahlen können und Probleme mit den Vorauszahlungen haben. Dafür hat das Ministerium bis 2026 insgesamt 134 Millionen Euro bereitgestellt. 

Die Fördermöglichkeit „Wohnschirm“, die bisher Menschen vor Delogierung bewahrt hat, wird damit sowohl inhaltlich, als auch finanziell deutlich ausgeweitet. 

Geld für Energie

Sowohl das Übernehmen von Rückständen als auch die zusätzliche Unterstützung für laufende Kosten ist ein Mal im Jahr möglich. Grundsätzlich sind Personen aus dem unteren Einkommensdrittel der Bevölkerung anspruchsberechtigt.

Reichen die bestehenden Unterstützungsleistungen der Bundesländer nicht aus, übernimmt der Wohnschirm Rückstände bei den Energiekosten. Zusätzlich gibt es bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung bei erhöhten Vorauszahlungen. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und deckt etwa ein Drittel der jährlichen Energiekosten ab: 

Haushaltsgrößemaximale Unterstützung
1-Personen-Haushalt660 Euro
2-Personen-Haushalt1.060 Euro
3-Personen-Haushalt1.460 Euro
4-Personen-Haushalt1.620 Euro

Für jede weitere Person im Haushalt gibt es bis zu 140 Euro.


Finanzielle Hilfe und individuelle Beratung

Der Wohnschirm ist zusätzlich mit einer Beratung verknüpft. Die Berater/-innen können damit individuell auf die Situation der Betroffenen eingehen und zum Beispiel zum Wechsel des Energieanbieters, zum Energiesparen und weiteren Unterstützungsangeboten beraten. 

Über die Seite www.wohnschirm.at sind nahegelegene Beratungsstellen leicht zu finden. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich.

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