Öltank­besitzer aufge­passt

Immer wieder fragen verun­sicherte Konsumen­ten/-innen, ob sie Angebote zum Prüfen oder Reinigen ihres Öltanks annehmen sollen. Firmen melden sich telefonisch oder mittels Postwurf­sendung und bieten günstig die Prüfung und Reinigung des Öltanks an. Vor Ort wird der Tank leer­gepumpt und angebliche Korrosionsschäden festgestellt. Das Unternehmen bietet die Reparatur der Schäden zum Beispiel mit einer Beschichtung an. So geraten die Konsumen­ten/-innen unter Druck und unterschreiben den kostspieligen Auftrag zur Beschichtung des Tanks.

Resoluter Mühlviertler verweigerte dubiose Tankreinigung

Auch Herr E. wandte sich an den AK-Konsumenten­schutz. Er erhielt in seinem Haus nahe Freistadt Besuch von einem angeblichen Tanktechniker, der seinen Öltank kontrollierte. Es wurde eine umfassende Reinigung empfohlen, da sich Schlammwasser im Tank befände. Die Kosten für die Reinigung sollten fast 400 Euro betragen. Der Kon­sument ließ sich nicht unter Druck setzen und erkundigte sich beim AK-Konsumentenschutz. Der Energie-Experte der AK Oberösterreich war froh, dass sich Herr E. nicht zu einem kostspieligen Vertrag überreden ließ. Es war nämlich zu befürchten, dass es nicht beim unnötigen Aus­pumpen des Tanks geblieben wäre und - wie bei anderen Konsumenten/-innen - noch viel höhere Kosten für angeblich korrosionsbedingt notwendige Beschichtungen auf ihn zugekommen wären.

Was sagen die Fachleute?

Auch das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) warnt vor dubiosen Überprüfungs- und Reinigungs­angeboten. In der Regel ist keine Reinigung des Öltanks erforderlich, außer es liegt eine Störung vor.

TIPP

Reagieren Sie daher nur auf behördliche Aufforderungen oder Hinweise Ihres Rauchfangkehrers. In­formieren Sie sich beim IWO oder Ihrem Heizöllieferanten über notwendige Überprüfungen.

So haben dubiose Dienstleister keine Chance!

  • Legen Sie bei Telefonanrufen mit unbekannten Anbietern sofort auf. Ein von Unternehmen am Telefon angebahnter Dienstleistungsvertrag kommt übrigens erst dann gültig zustande, wenn Sie eine von Ihnen unter­schriebene Auftragsbestätigung retournieren.
  • Lassen Sie sich nicht von plötzlich auftauchenden Dienstleistern überrumpeln. Selbst wenn Sie bei einem sogenannten Haustür­geschäft einen Reinigungs- oder Beschichtungsvertrag abschließen, können Sie davon binnen 14 Tagen zurücktreten - Musterbrief der AK OÖ. Die 14-tägige Rücktrittsfrist verlängert sich bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen übrigens um ein Jahr, wenn Sie keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
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