Wohnbauförderungs-Rechner
Egal ob Neubau, energiesparende Renovierung oder Kauf eines Hauses oder Wohnung: Das Land Oberösterreich unterstützt Sie dabei. Unser Rechner hilft Ihnen, diese Förderung optimal zu nützen.
Der Fertigstellungstermin muss unmissverständlich durch eine genaue Datumsangabe im Vertrag festgehalten werden.
Achten Sie darauf, dass der vor allem in Kaufverträgen über Fertighäuser häufig verwendete Begriff "schlüsselfertig"
nicht bedeutet, dass das Haus bezugsfertig ist. Meist ist z.B. die
Verlegung der Kanalrohre samt Anschluss an die Kanalisation nicht im
Auftrag enthalten.
Unter "bezugsfertig" versteht man, dass die Bauarbeiten am Haus sowie für jene allgemeinen Teile des Gebäudes und der Wohnanlage, die für die Benützung erforderlich sind, auch tatsächlich abgeschlossen sind.
Mit der Übernahme der vereinbarten Bauleistung ohne Vorbehalt beginnt die Gewährleistungsfrist und – wenn keine spezielle Zahlungsvereinbarung getroffen wurde – wird die Schlussrechnung fällig.
Liegen Mängel vor, können Sie:
ACHTUNG
Haben Sie die Bauleistung vorbehaltlos übernommen, können Sie für offensichtliche, auch einem Laien erkennbare Mängel nachträglich keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Bei Bauarbeiten größeren Umfanges empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine
formelle Abnahme/Übernahme der Leistungen mit Hilfe eines
„Übernahmeprotokolls“ zu vereinbaren.
Im Übernahmeprotokoll
werden die bei der gemeinsamen Überprüfung festgestellten Mängel und
der für die Mangelbehebung vorgesehene Termin schriftlich festgehalten.
Bis zur ordnungsgemäßen Mangelbehebung können Sie grundsätzlich den
gesamten noch offenen Rechnungsbetrag zurückhalten (zumindest sollte die
zurückbehaltene Summe ausreichen, um die Mangelbehebung notfalls von
einem Fremdbetrieb ausführen zu lassen).
TIPP
Halten Sie die Zahlung zurück, wenn es Mängel gibt!
Wenn Sie einen fixen Liefer- bzw. Leistungstermin vereinbart haben und das Bauunternehmen hält diesen nicht ein, können Sie einen Schaden, der durch die schuldhafte Verzögerung entsteht, geltend machen. Nach der schriftlichen Setzung einer Nachfrist, besteht auch die Möglichkeit der Vertragsauflösung, was aber im Baubereich oft nicht zielführend ist.
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