Miet­zins­anhebung auf­grund einer Wert­sicherungs­klausel? Wir über­prüfen Ihre neue Vor­schreibung

In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass der ursprünglich ausverhandelte Mietzins wertgesichert ist. Das bedeutet, dass die Inflation ausgeglichen werden darf. Beim Ausmaß der Erhöhung wird dabei in der Regel an den Verbraucherpreisindex (VPI) angeknüpft. Daher wird eine solche Klausel auch oft „Indexklausel“ genannt.

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) bietet als Service für Mitglieder der AK OÖ die Überprüfung der Zulässigkeit der geforderten Wertanpassung des Mietzinses an.

Dazu brauchen wir folgende Informationen:

  1. Den Mietvertrag:
    Der erste Schritt ist die Kontrolle des Mietvertrages. Nur wenn eine Wertanpassung des Mietzinses ausdrücklich vereinbart wurde, darf diese auch verlangt werden. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Mietzins angehoben werden darf, ergibt sich aus dem genauen Wortlaut der Wertsicherungsklausel.

  2. Den Zeitpunkt der letzten Erhöhung:
    Ausgangspunkt für die Berechnung des neuen Mietzinses ist entweder der Vertragsbeginn oder der Zeitpunkt der letzten Erhöhung, sofern schon eine stattgefunden hat.

  3. Das Schreiben der Vermieterin/des Vermieters:
    Die konkret geforderte Anhebung vergleichen wir mit der Formulierung der Wertsicherungsklausel Ihres Mietvertrages. Wir prüfen nach, ob der Betrag des neuen Mietzinses richtig berechnet wurde.


Das müssen Sie tun!

Falls wir für Sie die Anhebung des Mietzinses überprüfen sollen, senden Sie uns bitte

  • den Mietvertrag,
  • das Schreiben der Vermieterin/des Vermieters und
  • die Information über das Datum der letzten Mietzinsanhebung, falls Sie schon einmal eine Erhöhung hatten.

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf 

  • Kontaktfomular
    Dokumente bitte beifügen  

  • Brief per Post (mit kopierten Unterlagen) an:
    Arbeiterkammer OÖ - Konsumentenschutz
    "Aktion Mietzinserhöhung prüfen"
    Volksgartenstraße 40, 4020 Linz 

  • über eine Bezirksstelle der Arbeiterkammer in Ihrer Nähe, in der unsere Kolleg:innen Ihre Unterlagen einscannen und an uns senden.

WICHTIG

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie für etwaige Rückfragen tagsüber erreichen können.

Falls Sie selbst die Höhe der Mietzinsanhebung überprüfen möchten, bietet die Statistik Austria einen Wertsicherungsrechner an.

Exklusiv für unsere Mitglieder: Wir über­prüfen, ob all­fällige Miet­er­höhungen aufgrund von Index­klauseln recht­mäßig sind.

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