Betriebskosten
Betriebskosten - was darf verrechnet werden? Das Mietrechtsgesetz legt genau fest, für was die Mieter:innen zur Kasse gebeten werden dürfen.
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) bei Genossenschaftswohnungen ist ein Mietbestandteil, der zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, wie zum Beispiel der Reparatur der kaputten Fenster oder dem Einbau eines Aufzuges, dient.
Seit der Gesetzesnovelle 2016 beträgt der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag maximal 0,59 Euro pro Quadratmeter, wenn das Datum des Erstbezuges nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Wenn das Haus schon älter ist, darf die Bauvereinigung den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag jährlich um 12 Prozent vom Ausgangsbetrag erhöhen.
Bei Gebäuden, die 30 Jahre alt oder älter sind, darf sie einen Höchstbetrag von maximal 2,33 Euro pro Quadratmeter verlangen (Stand 01.04.2024; nächste Wertanpassung mit 01.04.2025).
Wenn die Bauvereinigung den eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nicht innerhalb von 20 Jahren verwendet, muss sie ihn mit den gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent zurückzahlen. Den Beitrag bekommen jene Mieterinnen und Mieter, die zu diesem Zeitpunkt Mietparteien sind – also 20 Jahre nach dem Einheben. Es kommt daher durchaus vor, dass eine Mietpartei den nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag zurück erhält, obwohl eine andere ihn einbezahlt hat.
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