Betriebskosten
Betriebskosten - was darf verrechnet werden? Das Mietrechtsgesetz legt genau fest, für was die Mieter:innen zur Kasse gebeten werden dürfen.
Raus aus dem Kinderzimmer, rein in die erste eigene Wohnung. Doch diese 5 Punkte sollte man dabei im Auge haben:
Bevor man auf Wohnungssuche geht, sollte man sich Gedanken darüber machen, was überhaupt leistbar ist. Was viele im vorhinein nicht bedenken: Neben der Miete fallen monatlich auch Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Handy, Fernsehen, Internet, Essen, Trinken, Mobilität (KFZ-Versicherung, Benzin, öffentliche Verkehrsmittel) oder Freizeit (etwa Fitness, Beauty Kino, Ausgehen) an.
Gerade zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses müssen aber auch andere Dinge kalkuliert werden. Darunter fallen etwa Kaution (oft mehrere Monatsmieten), Kosten für Übersiedlung, Wohnungseinrichtung & Hausrat (Geschirr, Tischwäsche, Badetücher etc.) und gegebenenfalls Renovierungs- und/oder Malerarbeiten.
TIPPS
Die Vorfreude auf die ersten eigenen vier Wände trübt manchmal den Blick dafür, dass die Traumwohnung in Wahrheit ein ziemlicher Albtraum ist. Deshalb: Augen auf! Schon beim Durchsehen der Anzeigen sollten Sie darauf achten, dass die Wohnung von der Lage und der Größe Ihren vordefinierten Vorstellungen entspricht (etwa Nähe zum Arbeitsplatz, der Uni oder zu den Eltern, öffentliche Verkehrsanbindung, Parkplatz)
Für eine Wohnungsbesichtigung sollte man einen Wochentag wählen und darauf achten, dass es noch hell ist, wenn man in die Wohnung geht. Ratsam ist außerdem eine Freundin/einen Freund zur Besichtigung mitzunehmen - 4 Augen sehen mehr als 2. So bemerkt man, ob die Wohnung hell und freundlich und wie der (Verkehrs-)lärm in oder vor der Wohnung ist. Zudem ist der optische Zustand einer Wohnung bei Tageslicht besser zu beurteilen. Auch testen, ob Fenster richtig schließen (Schimmelbildung an den Ecken beachten!) und die Heizung aufdrehen, um zu prüfen, ob sie Geräusche beim Heizen macht. Wird die Wohnung mit einer Maklerin/einem Makler besichtigt, daran denken: Sie/Er will ein Geschäft machen, auf Mängel oder Ähnliches wird sie/er nicht unbedingt aufmerksam machen.
TIPP
Gleich nach der Besichtigung aufschreiben, welche Mängeln beziehungsweise Eigenschaften, die Wohnung hatte, die nicht gepasst haben. Das kann später bei der Entscheidung zwischen mehreren Wohnungen helfen.
Wer sich für eine Wohnung entschieden hat, sollte ein Übernahmeprotokoll machen. Eines selbst behalten, eines bekommt die Vermieterin/der Vermieter. Im Übergabeprotokoll sollen Zählerstände von Strom, Gas und Wasser bei Übernahme niedergeschrieben und der genaue Zustand der Wohnung beziehungsweise auch Mängel dokumentiert werden. Wenn Einrichtungsgegenstände zur Benützung überlassen wurden, sollte auch deren Zustand hier festgehalten werden.
Eine gute Vorbereitung bei einem Wohnungswechsel, ist auf jeden Fall ratsam. Neue Verträge sind abzuschließen, alte zu kündigen und noch vieles mehr. Damit Sie auf nichts vergessen, haben wir für Sie einen Übersiedlungsratgeber mit Checkliste erstellt.
TIPP
Die Onlinerechner der AK Oberösterreich wie etwa der Handy- und der Breitband-Rechner unterstützen bei der Suche nach dem richtigen Anbieter.
ACHTUNG
Wenn bestehende Anschlüsse von der Vermieterin/vom Vormieter übernommen werden: Darauf achten, dass sie/er alle noch ausstehenden Kosten bezahlt hat.
Ein Mietvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter:in und Mieter:in. Er enthält die Höhe der Miete, Bedingungen unter denen das Mietverhältnis eingegangen wird oder auch Angaben zur Dauer des Mietvertrages.
TIPP
Am besten alles, was vereinbart wurde (zum Beispiel mündliche Vereinbarung über die Nutzung der Küche o.ä.) schriftlich im Vertrag niederschreiben. Kommt es zu Differenzen mit der Vermieterin/ dem Vermieter, kann das helfen.
Wird die Wohnung mit jemandem geteilt, ist zu klären wer der oder die Mieter:innen sind. Es ist grundsätzlich möglich, dass nur eine Person als Hauptmieter:in auftritt und die zweite beziehungsweise die weiteren Personen zur Untermiete wohnen.
ACHTUNG
Als Hauptmieter:in hat man für die zeitgerechte Mietzahlung und für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu sorgen. Sie/Er könnte aber zum Beispiel auch die Wohnung ohne Rücksprache mit den Mitbewohner:innen kündigen, was durch zusätzliche Klauseln im Mietvertrag aber verhindert werden kann.
Es ist auch möglich, dass alle Mitglieder der Wohngemeinschaft als Mieter:innen auftreten oder jede Bewohnerin/jeder Bewohner für sich einen Mietvertrag mit der Vermieterin/dem Vermieter abschließt. Jede:r wäre bei dieser dritten Variante für sich selbst verantwortlich. Nachteil: Bei einem Mieterwechsel kann das frei gewordene Zimmer ohne Rücksprache mit den verbliebenen Mieter:innen neu vergeben werden.
Wer in eine eigene Wohnung zieht, muss sich auch über Versicherungen Gedanken machen, denn ab diesem Zeitpunkt ist man bei vielen Anbietern nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Deshalb unbedingt überprüfen, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht oder eine abgeschlossen werden muss. Denn sie zahlt, wenn man im privaten Bereich andere Personen oder deren Eigentum beschädigt. In Österreich wird eine private Haftpflichtversicherung in der Regel mit der Haushaltsversicherung abgeschlossen. Sie ist Teil der Haushaltsversicherung, kann aber auch gesondert abgeschlossen werden.
TIPP
ACHTUNG
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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