Rücktritt bei Immobiliengeschäften
Darauf sollten Konsumenten/-innen achten
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter).
Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins zustande. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter an den Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.
Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen (z.B. Benützung von Parkplatz, Garage, Wasch- und Trockenraum, Hobbyraum, Gartenmitbenützung etc.) schriftlich bestätigen.
Mietverträge können unbefristet oder befristet
(z.B. für 5 Jahre) abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen sind
Sie für die Dauer der Befristung an den Vertrag gebunden. Ein
gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht gibt es nur in bestimmten
Fällen und auch dann erst nach Ablauf eines Jahres zum Monatsletzten
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es empfiehlt sich
daher bei befristeten Mietverträgen in jedem Fall die Aufnahme einer
sogenannten Ausstiegsklausel, etwa mit dem Wortlaut ...
"der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich aufzukündigen".
Bei mietengeschützten Wohnungen dürfen keine Vertragserrichtungskosten
verlangt werden, da der Abschluss eines Mietvertrages eine typische
Verwaltungstätigkeit darstellt und der damit verbundene Aufwand durch
das Verwaltungshonorar abgedeckt ist, das dem Mieter ohnehin als
Betriebskosten verrechnet wird.
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung.
Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die
wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben.
Eine jahrelange Forderung der Arbeiterkammer wurde nun endlich umgesetzt! Die Gebühr für Wohnungsmietverträge ist ab 11. November 2017 Geschichte.
Für alle Mietverträge über Wohnungen, die ab 11. November 2017 abgeschlossen werden, fällt keine Gebühr mehr an. Für Verträge, die davor unterschrieben wurden, sind noch Gebühren zu zahlen.
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