Rücktritt bei Immobiliengeschäften
Darauf sollten Konsument:innen achten.
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümer:in, Hauptmieter:in) und der Mieterin/dem Mieter (beziehungsweise Untermieter:in).
Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins zustande. Das bedeutet, dass Vermieter:in und Mieter:in an den Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.
TIPP
Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen (zum Beispiel Benützung von Parkplatz, Garage, Wasch- und Trockenraum, Hobbyraum, Gartenmitbenützung etc.) schriftlich bestätigen.
Mietverträge können unbefristet oder befristet (zum Beispiel für 5 Jahre) abgeschlossen werden.
Bei befristeten Verträgen sind Sie für die Dauer der Befristung an den Vertrag gebunden. Ein gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen und auch dann erst nach Ablauf eines Jahres zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei mietengeschützten Wohnungen dürfen keine Vertragserrichtungskosten
verlangt werden, da der Abschluss eines Mietvertrages eine typische
Verwaltungstätigkeit darstellt und der damit verbundene Aufwand durch
das Verwaltungshonorar abgedeckt ist, das der Mieterin/dem Mieter ohnehin als
Betriebskosten verrechnet wird.
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung.
Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem die Vermieterin/der Vermieter und die Mieterin/der Mieter die
wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben.
Eine jahrelange Forderung der Arbeiterkammer wurde nun endlich umgesetzt! Die Gebühr für Wohnungsmietverträge ist ab 11. November 2017 Geschichte.
Für alle Mietverträge über Wohnungen, die ab 11. November 2017 abgeschlossen werden, fällt keine Gebühr mehr an. Für Verträge, die davor unterschrieben wurden, sind noch Gebühren zu zahlen.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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