17.09.2024

Wasser­schäden durch Un­wetter

Extrem­wetter­ereignisse wie Sturm, Stark­regen und Hagel nehmen zu. Kontakt­ieren Sie Ihre:n Vermieter:in bei Wasserschäden v­on Fassade, Fenster oder Dach – er ist in der Pflicht.  Melden Sie Schäden an Häusern, Autos und Möbeln unverzüglich Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie die Schäden. 

 Die AK informiert, was gilt:

Bei Unwetter­schäden kommen mehrere Versicherungen infrage – von Eigen­heim- und Haushaltsversicherung bis zur Kfz-Versicherung. Achtung, eine All-Risk-Deckung, die alle Schäden abdeckt, gibt es nicht. Bei Miet­wohnungen liegt die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach, Fenstern & Co. bei den Ver­mieter:innen, für Möbel ist hingegen die Haushalts­versicherung der Mieter:innen zuständig. Die AK fordert eine wirksame Ab­sicherung im Rahmen des Katastrophen­fonds.  

Schäden an Fassade & Co. sind Sache der Ver­mieter:in

Bei Schäden in Miet­wohnungen zum Beispiel an Dach, Fassade, Fenster oder Gemeinschafts­anlage ist der/die Vermieter:in in der Pflicht – sie müssen für die Instandhaltung sorgen und die Schäden reparieren.  

Mehr Infos zu An­sprüchen der Mieter:innen bei Schäden aufgrund der Hoch­wasserlage finden Sie hier.

Mietzins­minderung, wenn die Wohnung un­bewohn­bar ist

Wird die Wohnung oder der Park­platz durch das Wasser zumindest teil­weise un­benutzbar, dann ist eine Miet­zinsminderung möglich. Wie hoch die Miet­zins­minderung ist, hängt vom Schadens­ausmaß ab. Sie müssen sofort den/die Vermieter:in/Haus­verwaltung schriftlich informieren und die Schäden möglichst genau dokumentieren.  

An­sprüche können Mieter:innen mit folgendem Musterbrief geltend machen.

Erhaltungs­pflicht der Eigen­tümer­gemein­schaft

Als Wohnungs­eigentümer:in sollten Sie bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses und bei substanz­gefährdenden Schäden in der Wohnung ebenfalls die Haus­verwaltung kontaktieren. Für diese Schäden ist die Eigentümer:innen­gemeinschaft zuständig. 

Versicherungs­schutz stößt an Grenzen

Bei Hoch­wasser, Über­schwemmung, Sturm oder Vermurung stößt der Versicherungs­schutz schnell an Grenzen. Oft sind die Summen fürs Eigen­heim auf 10.000 Euro begrenzt – viel zu wenig für die immensen Schäden. Mit einer höheren Deckungs­summe lässt sich der Schutz auf bis zu 100.000 Euro auf­stocken. Auch wenn Garage und Keller unter Wasser stehen, liegen die Versicherungs­summen je nach Vertrag und Versicherer zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Die AK fordert, dass Versicherungen Versicherungs­schutz mit höheren Deckungs­summen anbieten.  

Möbel & Co. beschädigt – Vorsicht Neu­wert-Falle

Gewöhnlich handelt es sich bei jeder Haushalts­versicherung um eine Neu­wert­versicherung. Achtung, die Ver­sicherung ersetzt nur den aktuellen Preis (also die Kosten, die etwa ein TV zum Zeit­punkt des Schadens kostet). Ein Beispiel: Ein Fernseher, den Sie vor 2 Jahren für 2.000 Euro gekauft haben, kostet heute nur noch 500 Euro. Im Schadens­fall werden nur noch 500 Euro von der Versicherung ersetzt.  

Melden Sie Auf­räum­kosten Ihrer Ver­sicherung!

Die Neben- und Aufräum­kosten können Sie gegen­über Ihrer Haushalts- und Eigen­heim­versicherung geltend machen.

TIPP

Die AK rät jeden­falls den/die Vermieter:in zu kontaktieren und den Schaden un­verzüglich der Haushalts-, Eigen­heim und/oder Kfz-Versicherung zu melden. Sobald die Lage es zu­lässt, sollte man die Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren, bevor man mit Aufräum­arbeiten startet und die weitere Vorgangs­weise mit der Haus­halts-, Eigenheim oder Kfz-Versicherung be­sprechen.

TIPP

FAQ zu Unwetter- & Katastrophenschäden finden Sie hier.

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