Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

17.09.2024

Wasser­schäden durch Un­wetter

Extrem­wetter­ereignisse wie Sturm, Stark­regen und Hagel nehmen zu. Kontakt­ieren Sie Ihre:n Vermieter:in bei Wasserschäden v­on Fassade, Fenster oder Dach – er ist in der Pflicht.  Melden Sie Schäden an Häusern, Autos und Möbeln unverzüglich Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie die Schäden. 

 Die AK informiert, was gilt:

Bei Unwetter­schäden kommen mehrere Versicherungen infrage – von Eigen­heim- und Haushaltsversicherung bis zur Kfz-Versicherung. Achtung, eine All-Risk-Deckung, die alle Schäden abdeckt, gibt es nicht. Bei Miet­wohnungen liegt die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach, Fenstern & Co. bei den Ver­mieter:innen, für Möbel ist hingegen die Haushalts­versicherung der Mieter:innen zuständig. Die AK fordert eine wirksame Ab­sicherung im Rahmen des Katastrophen­fonds.  

Schäden an Fassade & Co. sind Sache der Ver­mieter:in

Bei Schäden in Miet­wohnungen zum Beispiel an Dach, Fassade, Fenster oder Gemeinschafts­anlage ist der/die Vermieter:in in der Pflicht – sie müssen für die Instandhaltung sorgen und die Schäden reparieren.  

Mehr Infos zu An­sprüchen der Mieter:innen bei Schäden aufgrund der Hoch­wasserlage finden Sie hier.

Mietzins­minderung, wenn die Wohnung un­bewohn­bar ist

Wird die Wohnung oder der Park­platz durch das Wasser zumindest teil­weise un­benutzbar, dann ist eine Miet­zinsminderung möglich. Wie hoch die Miet­zins­minderung ist, hängt vom Schadens­ausmaß ab. Sie müssen sofort den/die Vermieter:in/Haus­verwaltung schriftlich informieren und die Schäden möglichst genau dokumentieren.  

An­sprüche können Mieter:innen mit folgendem Musterbrief geltend machen.

Erhaltungs­pflicht der Eigen­tümer­gemein­schaft

Als Wohnungs­eigentümer:in sollten Sie bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses und bei substanz­gefährdenden Schäden in der Wohnung ebenfalls die Haus­verwaltung kontaktieren. Für diese Schäden ist die Eigentümer:innen­gemeinschaft zuständig. 

Versicherungs­schutz stößt an Grenzen

Bei Hoch­wasser, Über­schwemmung, Sturm oder Vermurung stößt der Versicherungs­schutz schnell an Grenzen. Oft sind die Summen fürs Eigen­heim auf 10.000 Euro begrenzt – viel zu wenig für die immensen Schäden. Mit einer höheren Deckungs­summe lässt sich der Schutz auf bis zu 100.000 Euro auf­stocken. Auch wenn Garage und Keller unter Wasser stehen, liegen die Versicherungs­summen je nach Vertrag und Versicherer zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Die AK fordert, dass Versicherungen Versicherungs­schutz mit höheren Deckungs­summen anbieten.  

Möbel & Co. beschädigt – Vorsicht Neu­wert-Falle

Gewöhnlich handelt es sich bei jeder Haushalts­versicherung um eine Neu­wert­versicherung. Achtung, die Ver­sicherung ersetzt nur den aktuellen Preis (also die Kosten, die etwa ein TV zum Zeit­punkt des Schadens kostet). Ein Beispiel: Ein Fernseher, den Sie vor 2 Jahren für 2.000 Euro gekauft haben, kostet heute nur noch 500 Euro. Im Schadens­fall werden nur noch 500 Euro von der Versicherung ersetzt.  

Melden Sie Auf­räum­kosten Ihrer Ver­sicherung!

Die Neben- und Aufräum­kosten können Sie gegen­über Ihrer Haushalts- und Eigen­heim­versicherung geltend machen.

TIPP

Die AK rät jeden­falls den/die Vermieter:in zu kontaktieren und den Schaden un­verzüglich der Haushalts-, Eigen­heim und/oder Kfz-Versicherung zu melden. Sobald die Lage es zu­lässt, sollte man die Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren, bevor man mit Aufräum­arbeiten startet und die weitere Vorgangs­weise mit der Haus­halts-, Eigenheim oder Kfz-Versicherung be­sprechen.

TIPP

FAQ zu Unwetter- & Katastrophenschäden finden Sie hier.

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TEL: +43 50 6906 2
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