Häuslbauer sollte trotz Festpreisgarantie um 7.300 Euro mehr zahlen: AK unterstützte ihn erfolgreich
Ein Konsument aus dem Bezirk Kirchdorf wandte sich an die AK Oberösterreich, weil er mit einer Zusatzforderung von 7.300 Euro für sein Fertighaus konfrontiert war. Die Baufirma wollte ihm gestiegene Rohstoffpreise und Energiekosten weitergeben, obwohl im Vertrag ausdrücklich eine Festpreisgarantie festgeschrieben war.
Zusatzforderung trotz Festpreisgarantie
Das Fertighaus eines Konsumenten aus dem Bezirk Kirchdorf war im Juli 2022 gerade am Fertigwerden, als er von der Baufirma eine Zusatzforderung von 7.300 Euro erhielt. Das Unternehmen wollte die gestiegenen Rohstoffpreise und Energiekosten auf diesem Weg an den Kunden weitergeben, obwohl ausdrücklich im Vertrag eine Festpreisgarantie festgeschrieben war.
AK sicherte rechtliche Unterstützung zu
Aus rechtlicher Sicht war der Fall für die Expert:innen der AK Oberösterreich klar: Die Forderung des Unternehmens war aufgrund der vertraglich vereinbarten Festpreisgarantie unberechtigt. Das teilte die AK dem Unternehmen mit. Die Firma war aber nur bereit, die Forderung auf 3.500 Euro zu reduzieren. Der Häuslbauer hingegen beharrte darauf, die Zusatzforderung nicht zu begleichen, und ließ es darauf ankommen, sich von der Firma klagen zu lassen. Für diesen Fall sicherte ihm die AK Oberösterreich rechtliche Unterstützung zu.
Forderung verjährt
Bis heute hat die Fertighausfirma keine Klage eingebracht. Somit ist die Forderung, 3 Jahre später, verjährt und kann nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden. Der Konsument hat sich somit – dank der Unterstützung der AK – 7.300 Euro erspart.
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