Kinder­betreuungs­geld bei Arbeits­losig­keit

Bei Arbeitslosigkeit ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (KBG) und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom Kinderbetreuungsgeld-Modell abhängig:

Das gilt, solange Sie KBG beziehen

Kinder­betreuungs­geld-Konto 

Sie können während des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges gleichzeitig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. (Zuverdienstgrenze beachten!)

Einkommens­abhängiges Kinder­betreuungsgeld

Ein gleichzeitiger Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld und einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist nicht zulässig.

Auch die Antragstellung auf Arbeitslosengeld oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung während des Bezuges ist unzulässig.

Das gilt nach dem KBG-Bezug

Unabhängig von der Kinderbetreuungsgeld-Variante ist im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich.

Voraussetzung

  • Arbeitsbereitschaft für mindestens 16 Stunden pro Woche.
  • Ein Betreuungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Kontakt

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AK Rechtsberatung
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4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
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