Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit
Regelungen für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
Stillende Mütter sind verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Wiederantritt der Arbeit mitzuteilen, dass sie stillen, ansonsten gelten die Beschäftigungsverbote nicht.
Stillenden Müttern sind unter anderen folgende Arbeiten untersagt:
Darüber hinaus entscheidet im Zweifel das Arbeitsinspektorat, ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Die Beschäftigungsverbote gelten zeitlich unbeschränkt, solange die Mutter stillt. Auf Verlangen ist darüber eine Bestätigung (von Arzt/Ärztin oder Mütterberatungsstelle) vorzulegen.
Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen ihrer Kinder erforderliche Zeit freizugeben.
Arbeitnehmerin arbeitet am Tag ... | Stillzeit |
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mehr als 4,5 Stunden | 1 x 45 Minuten |
8 oder mehr Stunden | 2 x 45 Minuten |
Ist jedoch in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden, so ist eine Stillzeit von 90 Minuten zu gewähren. |
Durch die Gewährung der Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten, und die Stillzeit darf nicht vor- oder nachgearbeitet und auch nicht auf die vorgesehenen Ruhezeiten angerechnet werden.
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