Beschäftigungsverbot
Die Schutzbestimmungen für Schwangere: absolutes und individuelles Beschäftigungsverbot.
Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krankenversicherung, die erwerbstätige Frauen während des Beschäftigungsverbotes 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll. Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld:
Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde.
Wenn Sie Wochengeld beantragen, dann wird von der Österreichischen Gesundheitskasse geprüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.
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