AKOÖ Kinderbetreuungsatlas
Die aktuelle Kinderbetreuungssituation in den oberösterreichischen Gemeinden.
Neben der schulischen Nachmittagsbetreuung gibt es auch Betreuungsformen, die nicht von der Schule selbst angeboten werden. Diese Betreuungsform findet manchmal direkt beim jeweiligen Schulstandort statt - zum Beispiel einem an den Schulstandort angeschlossenen Hort. Träger solcher Einrichtungen können sowohl die öffentliche Hand (z. B. Gemeinde/Magistrat) als auch private Organisationen (z. B. Caritas, Kinderfreunde, OÖ Hilfswerk) sein.
Neben "angeschlossenen" Horten gibt es auch noch "schulübergreifende", die nicht an einen (einzigen) Schulstandort angebunden sind. Abseits von Ganztagsschule und Hort existieren aber auch noch andere Betreuungsangebote - allerdings in höchst unterschiedlicher Qualität und in abweichendem Umfang.
Das Hortwesen ist in Oberösterreich durch das Oö. Kinderbetreuungsgesetz (Oö. KBG) geregelt. In Horten werden schulpflichtige Kinder betreut. Träger können das Land, Gemeinden, Gemeindeverbände oder Private sein.
Mit diesem Modell sollen besonders in kleineren Gemeinden Betreuungsplätze für Volksschulkinder angeboten werden. Die altersgerechten Möglichkeiten bei der Betreuung von Schulkindern im Kindergarten bleiben allerdings hinter den Möglichkeiten eines Hortes beziehungsweise einer ganztägig geführten Schule zurück. Primär muss die Qualität der Nachmittagsbetreuung stimmen, sodass schulpflichtige Kinder nicht nur betreut, sondern auch altersgemäß optimal gefördert werden.
An manchen Schulen entstehen auch privat organisierte Nachmittags- und Lernbetreuungsangebote.
Mancherorts entstehen Schüler-/innenbetreuungen auch aufgrund von engagierten Elterninitiativen.
TIPP
Am besten erkundigen Sie sich direkt an der Schule, ob ein Betreuungsangebot besteht.
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