Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz "aufsparen" - und diese bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres Ihres Kindes verbrauchen. Diese 3 Monate werden als „aufgeschobene Karenz“ bezeichnet.
Dadurch sind Sie flexibler und haben auch dann Zeit für Ihr Kind, wenn es wirklich notwendig ist. So können Sie beispielsweise die Karenzzeit beim Schuleintritt Ihres Kindes verbrauchen und haben so die Möglichkeit, Ihr Kind beim Erlernen des Schulweges zu unterstützen, bei Lernproblemen zu helfen und dem Schulanfänger/der Schulanfängerin den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.
WICHTIG
Aufgeschobene Karenz können Sie nehmen, wenn die übrige Karenz mit dem vollendeten 21. Lebensmonat des Kindes geendet hat.
Beide Elternteile können aufgeschobene Karenz beanspruchen, wenn die übrige Karenz mit vollendetem 18. Lebensmonat des Kindes geendet hat.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Bekanntgabe der Karenz, frühestens jedoch 4 Monate vor Antritt der Karenz und endet 4 Wochen nach Ende einer Karenz beziehungsweise eines Karenzteiles.
ACHTUNG
Wird die aufgeschobene Karenz nach dem 2. Geburtstag des Kindes verbraucht, unterliegen die Eltern in dieser Zeit nicht dem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Allerdings kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Inanspruchnahme von aufgeschobener Karenz als Motivkündigung angefochten werden.
Es besteht keine Krankenversicherung. Sie können sich beim Partner/der Partnerin mitversichern. Sind Sie Alleinerzieher/-in, kann ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Aufgeschobene Karenz, die nach dem 48. Lebensmonat des Kindes konsumiert wird, zählt nicht für Beitragszeiten in der Pensionsversicherung. Auf Antrag kann bei der Pensionsversicherungsanstalt für die fehlenden Monate eine freiwillige Weiterversicherung abgeschlossen werden.
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