Elternteilzeit
Für Eltern kleiner Kinder, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen: Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben und wie Sie Ihr Recht durchsetzen!
Ihr Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes. Falls Sie nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie das spätestens 3 Monate vor Antritt dem Arbeitgeber bekannt geben. Frühestens 4 Monate vor Antritt besteht ein Kündigungsschutz.
ACHTUNG
Wenn Sie länger Kinderbetreuungsgeld beziehen, heißt das nicht, dass Sie länger als 2 Jahre in Karenz bleiben können.
Während der Karenz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren. Das sind zum Beispiel Konkurs, Ausgleich, betriebliche Umstrukturierung oder Weiterbildung. Sinnvoll ist jedenfalls ein Kontakthalten mit dem Betrieb während der Karenz. Es erleichtert Ihnen außerdem die Rückkehr.
Wir empfehlen, dass Sie Ihre Abteilung, den Betriebsrat oder das Personalbüro ersuchen, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren, etwa durch Zusendung der Betriebs- oder Mitarbeiterzeitung oder durch Einladung zu Veranstaltungen.
Das Halten des Kontakts mit dem Betrieb ist auch im Falle eines möglichen Konkurses zu empfehlen. Sofern es zu einem Konkurs kommt, sollten Sie zwecks Sicherung Ihrer Ansprüche sofort mit dem Masseverwalter Kontakt aufnehmen.
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