Wieder­einstieg - zurück in den Beruf

Ihr Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats bzw. bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes, wenn Sie eine alleinerziehende Person sind oder sich die Karenz mit dem andren Elternteil gemäß den gesetzlichen Vorgaben teilen. Falls Sie nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie das spätestens 3 Monate vor Antritt dem Arbeitgeber bekannt geben. Frühestens 4 Monate vor Antritt besteht ein Kündigungsschutz.

ACHTUNG

Wenn Sie länger Kinderbetreuungsgeld beziehen, heißt das nicht, dass Sie länger als 2 Jahre in Karenz bleiben können. In diesem Fall ist jedenfalls eine eigene Vereinbarung darüber notwendig. Diese sollte schriftlich und unter Verzicht von Seiten des Arbeitgebers auf das Kündigungsrecht erfolgen. Am besten ist, den Kündigungs- und Entlassungsschutz nach Mutterschutzgesetz zusätzlich zu vereinbaren.

Kontakt­halten mit dem Betrieb während der Karenz

Während der Karenz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren. Das sind zum Beispiel Konkurs, Ausgleich, betriebliche Umstrukturierung oder Weiterbildung. Tut Ihr Arbeitgeber dies nicht, hat das aber keine Konsequenzen. Sinnvoll ist jedenfalls ein Kontakthalten mit dem Betrieb während der Karenz. Es erleichtert Ihnen außerdem die Rückkehr.

Wir empfehlen, dass Sie Ihre Abteilung, den Betriebsrat oder das Personalbüro ersuchen, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren.

Überlegen Sie sich, ob während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung im Betrieb möglich ist. Diese wäre ein selbständiges Arbeitsverhältnis befristet auf die Zeit der Karenz. Beachten Sie dabei jedenfalls die Zuverdienstgrenze beim Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Drohender Insolvenz?

Halten Sie mit dem Betrieb Kontakt. Im Falle einer Insolvenz sollten Sie um Ihre Ansprüche zu sicher sofort Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.

So er­leichtern Sie sich und Ihrer Familie die Rück­kehr in den Beruf

  • Schauen Sie sich rechtzeitig um einen passenden Kinderbetreuungsplatz um.
  • Überlegen Sie, wie lange die berufliche Unterbrechung dauern soll.
  • Ist ein beruflicher Wiedereinstieg grundsätzlich geplant, überlegen Sie sich, ob Sie Ihren alten Job behalten wollen. Ist dies der Fall, so halten Sie auch während der Karenz Kontakt zum Betrieb.
  • Ist unklar, ob und wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, wenden Sie sich an das Arbeitsmarktservice oder eine arbeitsmarktpolitische Frauenberatungsstelle.
  • Überlegen Sie sich, ob Ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand sind oder aufgefrischt werden müssen.

Kontakt

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TEL: +43 50 6906 1
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