AKOÖ Kinderbetreuungsatlas
Die aktuelle Kinderbetreuungssituation in den oberösterreichischen Gemeinden.
Die „schulische Nachmittagsbetreuung“ bietet am Nachmittag keinen Unterricht, sondern ausschließlich betreute Lern- und Freizeit.
Nur für die gegenstandsbezogene Lernzeit sind (fachbezogene) Lehrer/-innen zu bestellen. Für die individuelle (= freie) Lernzeit und die Freizeitphasen (= die betreute Zeit außerhalb der Lernstunden) werden Erzieher/-innen mit unterschiedlichen Ausbildungen herangezogen.
Wie die Freizeitphasen gestaltet werden (können), hängt vom Standortkonzept und von den Gemeinden ab. Denn letztere müssen in der Regel den Freizeitblock finanzieren. Oft wird auch von den Eltern ein Beitrag eingehoben.
In der Regel dauert die schulische NABE mindestens bis 16:00 Uhr, wobei grundsätzlich oft auch eine tageweise Teilnahme vereinbart werden kann. Das ist möglich, weil im Rahmen der NABE in der Regel kein verpflichtender Unterricht stattfindet.
Diese zeitlich flexible Teilnahme erscheint manchen Eltern als Vorteil gegenüber der „echten“ Ganztagesschule, wo alle Kinder auch am Nachmittag anwesend sein müssen, da dort die Phasen des Unterrichts, der Freizeit und des Lernens über den ganzen Tag verteilt sind.
Mindestens 12 Schüler notwendig
Damit schulische NABE genehmigt werden kann, ist unter anderem eine Mindestteilnehmer/-innenzahl erforderlich (laut Gesetz müssen am Standort zumindest 15 Anmeldungen vorliegen, bei schulartenübergreifender schulischer NABE nur 12).
Überblick zu ganztägigen Schulformen und schulischer NABE unter: bildung.bmbwf.gv.at
Schulische NABE kann auch in Zusammenarbeit mit einem (im Idealfall nahegelegenen) Hort erfolgen. Ebenso kann ein Hort ohne Bezug zur Schule besucht werden.
Im Hort gibt es Gelegenheit zum Spiel sowie zum (selbständigen) Hausaufgaben machen. Die unmittelbare Verbindung zum Schulunterricht (etwa gezieltes individuelles Üben mit Lehrplanbezug) fehlt jedoch, sofern nicht eine enge Zusammenarbeit zu einer bestimmten Schule besteht. Die Betreuung in den Horten erfolgt üblicher Weise durch qualifizierte Hortpädagoginnen und -pädagogen, die im Rahmen der 5-jährigen Bildungsanstalten für Kindergarten- und Hortpädagogik ausgebildet werden.
Durch das verstärkte Aufkommen ganztägiger Schulformen kommt es in jüngster Zeit zu einer gewissen Konkurrenz zwischen dem Hort und der schulischen NABE sowie der „echten“ Ganztagsschule. Anstelle eines Verdrängungswettbewerbs kann eine zusammenführende Weiterentwicklung von Hort und Ganztagsschule eine Lösung sein, zumal unter anderem die räumlichen und personellen Ressourcen der Horte unverzichtbar sind. Aus pädagogischer Sicht wäre die Einbindung der Horte sowie des Knowhows und der Qualifikationen der Hortpädagogen/-innen in das Konzept der „echten“ Ganztagsschule ein sinnvoller Schritt!
Neben „echten“ Ganztagsschulen, schulischer NABE und der professionellen Betreuung in einem Hort gibt es auch noch andere (=außerschulische) Formen von NABE für Schüler/-innen. Hier ist es jedoch - mangels verbindlicher Richtlinien zur Sicherung einer entsprechenden Mindestqualität - schwer möglich, qualitative Aussagen über diese Art der Betreuung zu machen. Umfang und Qualität der Betreuung sowie das Vorhandensein von pädagogischen Qualifikationen müssen im konkreten Einzelfall geprüft werden.
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