10.05.2023
Elektriker – Preise vergleichen lohnt sich!
Damit Handwerker-Rechnungen keine böse Überraschungen bringen, führen die Experten/-innen der AK OÖ regelmäßig Preiserhebungen durch.
Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Haus oder Wohnung in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren.
Preisvergleich: Elektriker (0,1 MB)
Bei größeren Aufträgen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden!
Preisunterschiede bei Stundensätzen enorm
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 133 Betrieben in ganz Oberösterreich die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt.
- Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 58,80 und 98 Euro.
- Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 58,80 bis 120 Euro. Das ist ein Preisunterschied von 104 Prozent
Fahrtkosten: mehr als 75 Euro Unterschied
Dazu wurden die Fahrtkosten für 10 Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben.
- Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 30,88 Euro.
- Die höchst erhobenen Fahrtkosten betragen 90,60 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um 10 Prozent und bei den Fahrtkosten um 20 Prozent erhöht.
So sparen Sie: mehrere Kostenvoranschläge einholen!
- Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.
- Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
- Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.
- Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.