12.07.2023

Sushi im AK Test: 3 Mal Top – 1 Mal Flop

In regelmäßigen Abständen testet der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich die Qualität von Sushi. Die Ergebnisse sind auch 2023 durchwachsen: Von 12 Proben befinden sich 3 im Spitzenfeld, 8 gelten als wertgemindert und eine Probe ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. 100 Gramm Sushi kosten zwischen 2,32 und 4,55 Euro.

Testergebnis: Sushi (0,1 MB)

Keim­belastung, Ge­ruch und Ge­schmack auf dem Prüf­stand

Roher Fisch ist besonders leicht verderblich. Die Konsumentenschützer:innen haben 12 Sushi-Proben, bestehend aus Maki- und/oder Nigiri-Sushi, von unterschiedlichen Anbietern aus Linz und Umgebung getestet. Das Labor der Belan Ziviltechniker-GmbH hat die Proben auf ihre Keimbelastung sowie auf mögliche Fadenwürmer (Nematoden) untersucht.

Ebenso wurden das Sushi nach Aussehen, Konsistenz, Geschmack und Geruch bewertet. Die abschließenden Bewertung der Gutachter:innen wurde „aus Sicht der Konsument:innen“ abgegeben. Der Preis lag zwischen 2,32 und 4,55 Euro pro 100 Gramm.

„Einwand­frei“: 3 Pro­ben über­zeugen

Die gute Nachricht: Ein Viertel der Proben war einwandfrei. Doch auch unter den Bestgereihten konnten die Fachleute geringfügige Qualitätsunterschiede in Geruch und Geschmack feststellen. Vollends überzeugen konnte letztendlich nur eine Probe.

2 Drittel „wert­gemindert“

  • 8 Produkte wiesen einen mikrobiologischen Mangel auf. Diese Proben überschritten bei den untersuchten Parametern zwischen 1 bis zu 5 der von der Deutschen Gesellschaft für Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Richtwerte für Sushi.
  • Neben der hygienischen Beschaffenheit, sind auch frischer Geschmack und Geruch sowie die Konsistenz wichtige Qualitätskriterien für gutes Sushi. Bei 4 der 8 wertgeminderten Proben wurde neben der Keimbelastung auch die sensorische Qualität beanstandet. 
  • Unter anderem wurde der Reis von den Expert:innen als alt bemängelt. Doch auch beim Fisch gab es Auffälligkeiten. Frischer Lachs sollte grundsätzlich einen sehr milden Geruch haben. In 3 Fällen roch und schmeckte dieser allerdings besonders fischig. 

Ein An­bieter fällt durch

Schwere mikrobiologische Mängel führten dazu, dass 1 Probe als für den menschlichen Verzehr ungeeignet befunden wurde. Die Überschreitung des von der DGHM vorgesehenen Warnwertes an Enterobakterien (Fäkalkeime) sowie des Richtwertes für Pseudomonaden (Verderbniskeime) deutet auf Schwachstellen in der Hygiene- und Herstellungspraxis hin. 

Krankmachende Keime oder Fadenwürmer wurden glücklicherweise in keiner untersuchten Probe gefunden.

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