AK nahm Österreichs nachhaltige Fonds unter die Lupe: Sind sie tatsächlich grün oder handelt es sich nur um Greenwashing?
Bereits zum zweiten Mal nahm der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich den Fondsmarkt unter die Lupe. Seit 2021 sind Kapitalanlagegesellschaften gesetzlich verpflichtet, nachhaltige Fonds auch als solche zu deklarieren. Klare Kriterien für Nachhaltigkeit fehlen dafür aber noch. Wie grün sind diese 203 Fonds in Österreich also tatsächlich? Und wie kann Greenwashing beim nachhaltigen Fondssparen vermieden werden?
Top-Platzierung von Erste Bank
Der Aktienfonds ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT ist aktuell der nachhaltigste Fonds Österreichs, dicht gefolgt von den Anleihenfonds IQAM SRI SparTrust M und Schoellerbank Vorsorgefonds. Deklariert ist der Nachhaltigkeits-Spitzenreiter nach der EU-Offenlegungsverordnung – zu Recht – in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie „Artikel 9“.
Das bedeutet, der Fonds verfolgt konkrete Nachhaltigkeitsziele. Nur weitere 5 Fonds gibt es in dieser Kategorie in Österreich. Die restlichen Fonds sind nach „Artikel 8“ deklariert, berücksichtigen also nur Nachhaltigkeitsaspekte, ohne ausschließlichen Fokus darauf. 8 der 12 Fonds mit bester Bewertung tragen auch das österreichische Umweltzeichen UZ49. Basis für die Bewertung waren 23 Nachhaltigkeitskriterien mit 122 thematischen Unterkriterien, die gemeinsam mit dem Nachhaltigkeits- und Fondsdaten-Analysten ESG Plus und deren Plattform CLEANVEST.org entwickelt wurden.
Alle Details zu den Ergebnissen finden Sie unter www.cleanvest.org.
Testergebnis: Top 12 der nachhaltigsten Fonds Österreichs (0,3 MB)
Greenwashing: eine Frage der Perspektive
Der Anleihenfonds „LLB Anleihen Schwellenländer ESG T“ wirbt aktiv mit seinen Nachhaltigkeitsaspekten im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (Environment, Social and Government, oder kurz ESG) und trägt diese deshalb sogar im Namen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass dieser Fonds wesentliche Teile seines Volumens in osteuropäische Öl- und Gas-Unternehmen investiert. Spätestens hier wird klar, dass die Perspektive von Fondsmanager:innen und die Erwartungshaltung von Konsument:innen deutlich auseinander liegen. Nach aktuellem EU-Recht ist die Vorgangsweise und Kommunikation von LLB Invest aber in Ordnung.
Verbindliche Kriterien und Kontrolle: Unsere Forderungen
- Es braucht daher EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter deren Einhaltung sollten sich Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen.
- Zum Schutz von Anleger:innen sollte eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden darf.
AK-Tipps für die nachhaltige Fondsveranlagung
- Geben Sie Fonds, die nach „Artikel 9“ deklariert sind, den Vorzug. Davon gibt es im Moment nur wenige am österreichischen Markt.
- Achten Sie darauf, dass der Fonds Ihrer Wahl zusätzlich das UZ49-Gütesiegel trägt.
- Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihres Fonds jedenfalls die unabhängige und strenge AK-Nachhaltigkeitsbewertung, die Sie auf www.cleanvest.org finden.
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