Arbeitsstoffe
Welche Arbeitsstoffe sind gefährlich? Wie begegnen Sie ihnen richtig? Alles über gesetzliche Regelungen, korrekte Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen.
Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz werden in Österreich derzeit der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen. Sie sind in der Grenzwerteverordnung 2018 festgelegt und müssen im Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes angeführt sein.
Der MAK-Wert ist gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ein Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft angibt.
Dieser Wert ist so bemessen, dass er nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition, im allgemeinen die Gesundheit von Beschäftigten nicht beeinträchtigen kann. (ASchG § 45 Abs. 1)
Der TRK steht beschreibt den Mittelwert eines Stoffes in der Luft in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Es dient als Anhaltspunkt für das Ausmaß der zu treffenden Schutzmaßnahmen und der messtechnischen Überwachung.
TRK-Werte werden für jene Stoffe festgesetzt (etwa krebserzeugende Arbeitsstoffe), für welche keine toxikologisch-arbeitsmedizinischen MAK-Grenzwerte aufgestellt werden können. Diese Stoffe sind also in jeder Konzentration schädlich für die Gesundheit.
Sind Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Stoffen ausgesetzt, für die ein Grenzwert festgelegt ist, muss der Arbeitgeber über ein Bewertungsverfahren feststellen, ob eine Grenzwertüberschreitung möglich ist oder nicht. Kann diese nicht definitiv ausgeschlossen werden, sind entsprechende Messungen zu veranlassen.
Das System der Bewertung krebserregender Stoffe ist veraltet, manche Werte sind bereits deutlich über 20 Jahre alt - sie sind unter Umständen viel zu hoch, manche gefährdenden Stoffe sind gar nicht erfasst. Das Risiko für Arbeitnehmer/-innen, an Krebs zu erkranken, ist trotz Unterschreitung der Grenzwerte zu hoch.
Die AK fordert "risikobasierte Grenzwerte" wie es sie beispielsweise in Deutschland gibt. Risikobasierte Grenzwerte ermöglichen eine zeitgemäße Gefahrenbeurteilung.
Diese Art der Risikodarstellung macht klar, dass immer ein Restrisiko für eine Krebserkrankung besteht und bewertet dieses. Statt des Belastungswerts wird dabei das Risiko dargestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, bei über täglich 8 Stunden über 40 Arbeitsjahre Dauerbelastung an Krebs zu erkranken (1:250 - bedeutet etwa, dass wahrscheinlich eine oder einer von 250, die oder der 40 Jahre diesem Stoff ausgesetzt ist, an Krebs erkranken wird).
Wie hoch dieser maximale Risikowert sein darf und ab wann das Arbeiten nicht mehr zumutbar ist, muss ausgehandelt werden. Dabei müssen Gewerkschaften und Interessenvertretungen aktiv eingebunden sein. Je zeitgemäßer und restriktiver der Risikowert, desto sicherer sind die Arbeitsplätze der Beschäftigten.
Die AK Oberösterreich fordert "risikobasierte Grenzwerte" wie es sie beispielsweise in Deutschland gibt. Risikobasierte Grenzwerte ermöglichen eine zeitgemäße Gefahrenbeurteilung.
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