A-typische und prekäre Arbeits­verhältnisse

Als a-typisch beschäftigt gelten alle Formen, die vom klassischen, „typischen“ Normalarbeitsverhältnis (unbefristete Vollzeit) abweichen:

A-typisch: wichtig ist, was raus kommt

A-typisch bedeutet nicht automatisch prekär. Entscheidend sind dabei das Ausmaß der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung und die jeweiligen Lebensumstände.

Es geht zum Beispiel darum, ob die Betroffenen mit dem Einkommen eines Teilzeitjobs ein würdiges, selbstbestimmtes Leben gestalten können, oder ob befristete Verträge zu einer immer wieder kehrenden Arbeitslosigkeit oder zu einem ständigen Gefühl der Unsicherheit und Angst führen. Etwa 15 Prozent der Voll- und Teilzeitbeschäftigten gehören zu den Niedriglohn-Beschäftigten. Auch ein niedrig entlohnter Vollzeitjob kann prekär sein!

Vor allem Frauen betroffen

Laut Statistik Austria sind in Österreich fast 1,2 Millionen Menschen a-typisch beschäftigt. Davon betroffen sind vor allem Frauen: jedes zweite Arbeitsverhältnis von Frauen ist a-typisch. Und bundesweit sind 289.000 Menschen trotz Arbeit armutsgefährdet  ("Working Poor“). Sie haben ein monatliches Gesamteinkommen aus Arbeit, Sozialtransfers und so weiter von weniger als netto 1.138 Euro 14 mal im Jahr (beziehungsweise 1.328 Euro 12 mal im Jahr).

A-typische Beschäftigung nimmt zu

Die meisten Beschäftigungsverhältnisse sind zwar Vollzeit-Jobs , allerdings gibt es bei den a-typischen Formen sehr hohe Zuwächse:
Beschäftigungsformen in Österreich und Oberösterreich (0,2 MB)

Während in Oberösterreich in den letzten 5 Jahren die Vollzeitbeschäftigung nur um magere 2,6 Prozent angestiegen ist, gab es rund 7 Prozent mehr Teilzeitjobs:



Das fordert die AK

  • Modernes Arbeitsrecht:
    • Bekämpfung Scheinselbständigkeit - Erweiterung des Arbeitnehmer/-innen-Begriffs: nicht nur auf die persönliche, auch auf die wirtschaftliche Abhängigkeit ist Bezug zu nehmen
    • volle arbeitsrechtliche Absicherung für freie Dienstnehmer/-innen, damit auch für sie Regeln unter anderem zu Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub gelten.

  • Mindestlohn:
    schrittweise Anhebung auf 1.700 Euro brutto bei Vollzeit in allen Branchen

  • Recht auf Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

  • Leiharbeit:
    Höchstgrenze pro Betrieb (maximal 10 Prozent) und Übernahmepflicht nach längerer Überlassungsdauer

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