ISW-Studie zeigt: Fast die Hälfte der Leiharbeitskräfte sieht sich noch immer benachteiligt

Obwohl das Gesetz sagt, Leiharbeitskräften und Stammpersonal müssen gleich behandelt werden, gibt es in der betrieblichen Praxis noch Verbesserungsbedarf: 48 Prozent der Leiharbeitskräfte sehen sich noch immer benachteiligt. Das zeigt eine Studie des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (ISW).

In 62 von 100 Fällen werden Gesetze ignoriert

Vor mehr als 3 Jahren ist eine Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten, die in wesentlichen Bereichen die Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaft zwingend vorschreibt. In den Betrieben ist die Neuregelung  noch nicht angekommen.  So müssen Leiharbeitskräfte 14 Tage im Voraus über das Ende einer Überlassung informiert werden, wenn sie mindestens 3 Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Die Realität sieht anders aus: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gibt an, dass die Überlassung völlig ohne Vorankündigung noch am gleichen Tag beendet wurde. In insgesamt 62 Prozent der Fälle lag die Vorankündigungszeit unter den vorgeschriebenen 2 Wochen.

Druck auf einvernehmliche Auflösung

Nach dem Ende einer Überlassung folgt häufig auch das Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Leiharbeitsfirma. Bei 29 Prozent der Betroffenen erfolgt diese Auflösung zwar einvernehmlich, 50 Prozent dieser Gruppe geben aber an, dass das von ihnen eigentlich nicht gewollt war. Hier gibt es offenbar Druck von den Leiharbeitsfirmen. In 22 Prozent der Fälle erfolgte eine Kündigung durch die Leiharbeitsfirma. 

Baustellen: Urlaub, Weitervermittlung, fixe Übernahme, Stehzeiten

Auch beim Urlaub fühen sich Leiharbeiter/-innen benachteiligt: Etwa die Hälfte der Befragten gibt an, dass der Urlaub nicht auf eigenen Wunsch genommen wurde. 

Idealerweise werden Leiharbeiter/-innen nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses, sofort wieder zum  nächsten Einsatz vermittelt. Leider zeigt die Befragung, dass das nur in 15 Prozent der Fälle auch wirklich so ist. Auch der Übertritt in ein geregeltes Arbeitsverhältnis ist die Ausnahme: Nur neun Prozent der Befragten wurden ins Stammpersonal übernommen. 

Von bezahlten Stehzeiten zwischen Arbeitseinsätzen, wie es der Kollektivvertrag vorsieht, wurde nur in 3 Prozent der Fälle berichtet.

Betriebsrat sorgt für mehr Gerechtigkeit

Auch bei der Arbeitszeit und bei betrieblichen Sozialleistungen müssen Leiharbeitskräfte seit 2013 gleichbehandelt werden. Gleichbehandlung gibt es in der Realität aber weitesgehend nur beim Thema Essen. 84 Prozent der Leiharbeitskräfte können zum gleichen Preis wie die Stammbeschäftigten in der Betriebskantine Mittag essen. Betriebliche Transportmöglichkeiten können dagegen nur 40 Prozent nutzen, Kinderbetreuungsangebote gar nur 32 Prozent. Generell zeigt sich: In Betrieben mit Betriebsrat funktioniert die Gleichbehandlung besser. 

Prämien und Weiterbildung oft Fehlanzeige

Grundsätzlich keine Gleichbehandlungspflicht besteht bei betrieblichen Entgeltbestandteilen, wie freiwilligen Überzahlungen oder gewinnabhängigen Prämien. Bei den gewinnabhängigen Prämien werden nur 23 Prozent der Leiharbeiter/-innen beteiligt. 

Bei der betrieblichen Weiterbildung fühlen sich nur 16 Prozent durch die Leiharbeitsfirma unterstützt. Den im Rahmen der AÜG-Novelle eingerichteten Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeitsbeschäftigte kennen nur die Wenigsten. Die AK fordert, dass die Leiharbeitsfirmen verpflichtet werden, bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf den Fonds hinzuweisen.

Einkommen besser, Beschäftigungssicherheit schlechter

Bei der Einkommensentwicklung sehen 33 Prozent der Befragten in den letzten drei Jahren eine Verbesserung, 25 Prozent sehen eine Verschlechterung. Angesprochen auf die Beschäftigungssicherheit sehen nur 18 Prozent eine Verbesserung dafür aber 35 Prozent eine Verschlechterung. 

Gesetze endlich einhalten

Insgesamt zeigt sich, dass noch gravierende Defizite bei der Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften bestehen. Zwar gibt es eine leicht spürbare Verbesserung. Diese kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch vieles im Argen liegt. Die AK fordert daher, dass alle Unternehmen, die Leiharbeit nutzen, die gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsansprüche endlich erfüllen müssen. Auch ein Rechtsanspruch auf betriebliche Entgeltbestandteile - wie gewinnabhängige Prämien - wäre aus Sicht der AK notwendig, um die Gleichstellung zu verbessern..

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