14.11.2024

Back­zu­behör im Test: AK fordert von Her­stellern mehr Transparenz

Selten wird so viel gebacken wie in der Vorweihnachtszeit. Backmatten und -formen, Teigspachtel aus Silikon oder Kunststoff sowie beschichtetes Backpapier sind in der Küche unabdinglich. Trotzdem wissen Konsument:innen oft nicht, ob diese Produkte Schadstoffe enthalten, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben können. Die AK Oberösterreich und Global2000 haben daher 28 Backartikel unter die Lupe genommen.

Testergebnis: Besorgniserregende Stoffe in Backformen (2,6 MB)

Auf besonders besorgnis­erregende Stoffe ge­testet

Getestet wurden die Backartikel auf besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, die menschliche DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsument:innen haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur, wenn mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthalten sind.

Keine Grenz­wert­über­schreitungen

Zwar wurden in keiner der Proben SVHC über der gesetzlichen Berichtsgrenze von 0,1 Prozent gefunden, jedoch waren alle Silikonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. Cyclosiloxane können beim Backen auf das Backgut übergehen und sich so im Körper anreichern. In höheren Mengen sind Cyclosiloxane giftig.

Konsumenten­feindliche Regelung

Um Konsument:innen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, sollten SVHC in Alltagsprodukten gar nicht vorkommen dürfen. Das Auskunftsrecht für Konsument:innen ist unbefriedigend: Wird bei einem Unternehmen tatsächlich angefragt, ob ein Produkt SVHC enthält, dann müssen Hersteller eine solche Anfrage nur beantworten, wenn SVHC über 0,1 Prozent enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder bedeuten, dass keine SVHC in höheren Mengen enthalten sind oder dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Zudem haben Hersteller für die Antwort 45 Tage Zeit.

Auskunfts­pflicht: Nur 11 von 28 Her­stellern meldeten sich

AK und Global 2000 haben geprüft, ob Händler und Hersteller der Auskunftspflicht überhaupt nachkommen. Zu diesem Zweck wurden alle Hersteller der in Österreich gekauften Produkte kontaktiert und nach Informationen zum Vorkommen von SVHC gebeten. Bei nur 11 gab es eine klare Rückmeldung durch das Unternehmen. Auch wenn bei niedrigem Gehalt keine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, sollten Hersteller gegenüber Konsument:innen so transparent wie möglich sein.

App-Unter­stützung für be­sorgte Konsumenten

Um Konsument:innen die Anfrage nach SVHC zu erleichtern, wurde die App "Scan4Chem" entwickelt. Damit können Produkte einfach gescannt und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. Ziel der App ist es, dass in Zukunft weniger SVHC verwendet werden und dass sie, falls sie enthalten sind, klar und transparent gekennzeichnet sind.

Zwar wurden in keiner der Proben SVHC über der gesetzlichen Berichts­grenze von 0,1 Prozent ge­funden, jedoch waren alle Silikon­produkte mit Cyclosiloxanen be­lastet. 

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