13.05.2026

Große Kartons, wenig Inhalt: Vor allem Verpackungen von bekannten Waschmitteln fielen beim AK-Test durch

Große Kartons, aber deutlich weniger Inhalt als erwartet. Ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich von Waschmittelpulvern zeigt, dass zahlreiche Produkte erhebliche Luftanteile in ihren Verpackungen aufweisen. Bis zu 43 Prozent des Kartonvolumens besteht bei bekannten Markenprodukten aus leerem Raum. Dass es auch anders geht, zeigen die ermittelten Luftanteile beim „Frosch Citrus Vollwaschpulver“ mit 18 Prozent sowie beim „Denk mit Vollwaschmittel ultra sensitive“ mit 19 Prozent.

Preis pro Waschgang

Besonders viel Luft enthalten dagegen mehrere bekannte Markenprodukte. Beim „Persil Universal tiefenrein“ sowie beim „OMO Universal Clean Pulverwaschmittel“ lag der Luftanteil jeweils bei 43 Prozent. Für Konsumentinnen und Konsumenten entsteht dadurch der Eindruck, mehr zu kaufen, als tatsächlich enthalten ist. Die AK-Konsumentenschützer:innen empfehlen, beim Einkauf nicht nach der Größe der Verpackung zu gehen, sondern auf die angegebene Anzahl der Waschgänge sowie den daraus berechneten Preis pro Waschgang zu achten. Dieser zeigt am zuverlässigsten, welches Produkt tatsächlich günstig ist. Im aktuellen Vergleich liegt der Grundpreis pro Waschgang zwischen 12 Cent und 42 Cent.

Fast die Hälfte der Packung leer

Die Untersuchung verdeutlicht, dass die tatsächliche Produktmenge oft deutlich kleiner ist, als die äußere Verpackung vermuten lässt. Der Leerraum in Verpackungen wird von Herstellern häufig mit produktionstechnischen Gründen, Transportschutz, Dosierbarkeit und Schutz für Verbraucher:innen bei Staubentwicklung beim Öffnen der Packung begründet. Konsument:innen beschweren sich immer wieder bei der AK OÖ. Sie ärgern sich einerseits über die unnötige Verpackung und die damit verbundene Ressourcenverschwendung und Umweltbelastung. Andererseits fühlen sich viele von sogenannten „Mogelpackungen“ in die Irre geführt.

Keine konkrete österreichische Obergrenze für Luftanteile

Derzeit gibt es in Österreich keine spezielle gesetzliche Obergrenze dafür, wie viel Luft in Waschmittelpackungen – oder auch sonstigen Verpackungen – enthalten sein darf. Es müssen nur die Füllmenge und die Anzahl der Waschgänge korrekt angegeben werden.

Gerade bei Waschmitteln, die oft in großen Mengen verkauft werden, könnte eine kompaktere Verpackung erhebliche Mengen an Kartonmaterial einsparen.

Gesetzliche Vorgaben für Füllmengen gefordert

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert eine gesetzliche Regelung zum maximalen Luftanteil in Verpackungen. Bei Waschmitteln sollte umgehend eine Füllstandsanzeige verpflichtend sein, damit von außen klar erkennbar ist, bis wohin eine Packung befüllt ist.

Produktfotos


Gerade bei Waschmitteln, die oft in großen Mengen verkauft werden, könnte eine kompaktere Verpackung erhebliche Mengen an Kartonmaterial einsparen

Ulrike Weiß

Abteilungsleiterin Konsumentenschutz

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