27.05.2026

AK-Preis­ver­gleich zeigt: Bei Stunden­sätzen und Fahrt­kosten von Elektriker:innen zahlt sich der Preis­ver­gleich besonders aus

Damit die Rechnung bei Handwerker:innen-Leistungen keine böse Überraschung bringt, führt die AK Oberösterreich regelmäßig Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Aufträgen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 104 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen erfragt. Bei Elektromonteur:innen liegen diese zwischen 65 und 114,50 Euro. Bei Servicetechniker:innen kostet eine Stunde von 67,20 bis 138 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um 3 Prozent erhöht.

Bis zu gut 76 Euro Unter­schied bei den Fahrt­kosten

Dazu wurden die Fahrtkosten für 10 Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 36 Euro. Die höchsten erhobenen Fahrtkosten betragen 92,37 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Fahrtkosten um 2 Prozent erhöht.

Die AK rät Konsument:innen, mehrere Kosten­vor­anschläge ein­zu­holen:

  • Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.

  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten:innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, zum Beispiel durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.

  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den oder die Konsument:in weiterzugeben.

  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den oder die Kund:in darauf hinweisen. Diese:r kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen – oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.

  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

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