Wirtschaftliche Mitwirkung
SEMINARREIHE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN MITWIRKUNG VON BETRIEBSRÄTINNEN UND BETRIEBSRÄTENDas Arbeitsverfassungsgesetz legt klar fest: Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat zu informieren, damit dieser die entsprechenden Mitwirkungsrechte ausüben kann!
In einigen Betrieben wird „wirtschaftliche Mitwirkung“ mit großem Erfolg umgesetzt. Das stärkt die Betriebsratskörperschaft als wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitnehmer:innen und Betriebsinhaber. Der Betriebsrat hat laut Arbeitsverfassungsgesetz nicht nur bei sozialen und personellen, sondern auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten. Oft wird unterschätzt, welche faktische Macht gutes Knowhow in
wirtschaftlichen Angelegenheiten mit sich bringt.
Teilnahmegebühr
Die Seminar- und Aufenthaltskosten für ihre Mitglieder finanziert die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Teilnehmerzahl
Aus methodisch-didaktischen Erwägungen ist die Zahl der Teilnehmer:innen begrenzt. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vergeben.
Termine
Kontakt
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AK Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98, 4020 Linz
TEL: +43 732 770363 0
E-MAIL: jaegermayrhof@akooe.at