Wirt­schaftliche Mit­wirkung

SEMINARREIHE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN MITWIRKUNG VON BETRIEBSRÄTINNEN UND BETRIEBSRÄTEN

Das Arbeitsverfassungsgesetz legt klar fest: Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat zu informieren, damit dieser die entsprechenden Mitwirkungsrechte ausüben kann!

In einigen Betrieben wird „wirtschaftliche Mitwirkung“ mit großem Erfolg umgesetzt. Das stärkt die Betriebsratskörperschaft als wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitnehmer:innen und Betriebsinhaber. Der Betriebsrat hat laut Arbeitsverfassungsgesetz nicht nur bei sozialen und personellen, sondern auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten. Oft wird unterschätzt, welche faktische Macht gutes Knowhow in
wirtschaftlichen Angelegenheiten mit sich bringt.

Teil­nahme­gebühr

Die Seminar- und Aufenthaltskosten für ihre Mitglieder finanziert die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Teil­nehmer­zahl

Aus methodisch-didaktischen Erwägungen ist die Zahl der Teilnehmer:innen begrenzt. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vergeben.

Termine

Info & Anmeldung

Arbeiterkammer Oberösterreich
Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 5427
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at

Bildungsfreistellung für Betriebsräte

Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...
April 2025
Mai 2025
September 2025
Oktober 2025

Kontakt

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Römerstraße 98, 4020 Linz
TEL: +43 732 770363 0
E-MAIL: jaegermayrhof@akooe.at

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