Staaten müssen Steuerbetrug bekämpfen
Steuern sind die wesentlichste
Grundlage aller Staatstätigkeiten und öffentlicher Güter. Die Steuerhoheit ist
Herzstück nationalstaatlicher Souveränität. Zahlreichen länderspezifischen
Regelungen stehen heute jedoch multinational agierende Konzerne gegenüber,
deren Wirtschaftstätigkeit und deren Profite sich nicht mehr klar einzelnen
Nationalstaaten zuordnen lassen. An den Schnittstellen nationaler
Steuergesetzgebungen sind im Laufe der Zeit Lücken und Schlupflöcher entstanden,
die es globalen Wirtschaftsplayern ermöglichen, ihre globalen Steuerleistungen
zu beeinflussen, zu planen und letztlich - ohne Rücksicht auf die damit
einhergehenden Folgen - zu minimieren.
Gewinne werden verschoben, Kosten bleiben
Problematisch wird das Umgehen
von Steuern vor allem dann, wenn es zu einer Entkoppelung von Leistung und
Gegenleistung kommt, wenn etwa reale Wertschöpfung und Steuerleistung in einem
Land nicht mehr in einem plausiblen Verhältnis stehen. Wenn also Staaten für
die Bereitstellung der Infrastruktur mit all ihren Facetten (unter anderem
ausgebaute Industrie- und Gewerbeflächen, Verkehrsanbindungen, Bildungssystem
und Rechtsicherheit) keine oder keine angemessene Gegenleistung mehr von den
Unternehmen, denen diese öffentlichen Leistungen als Grundlage ihres
Wirtschaftens dienen, erhalten.
Auch Arbeitnehmer zahlen
drauf
Die Leidtragenden sind die
steuerzahlenden Arbeitnehmer/-innen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und
Konsumenten/-innen, die den Steuerausfall in den Ländern, die um ihre Einnahmen
gebracht werden, ausgleichen müssen, von staatlichen Ausgabenkürzungen
überproportional betroffen sind (bei gleichzeitig nur marginalen Möglichkeiten
auf ihre eigenen Steuerleistungen Einfluss zu nehmen) und – im Fall der KMUs -
mit unfairen Wettbewerbsbedingungen kämpfen müssen.
Was ist "Steuerhinterziehung",
was "Steuervermeidung"?
Die Vielfalt der schädlichen Steuerpraktiken ist groß, nicht jede Handlung muss
ungesetzlich sein. Doch auch wenn vieles legal sein mag, legitim ist es
deswegen noch nicht. Unterscheiden lässt sich zwischen der legalen
„Steuervermeidung“ und der illegalen „Steuerhinterziehung“. Die Grenzen
zwischen den beiden Bereichen sind fließend. Die beiden Bereiche erfordern
unterschiedliche Maßnahmen.
Steuerhinterziehung ist eindeutig ungesetzlich
Als Steuerhinterziehung sind rechtswidrige Tatbestände zu fassen, wenn etwa
(Finanz-)Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig oder
unvollständig informiert werden oder wenn diese pflichtwidrig in Unkenntnis
belassen werden. Steuerhinterziehung betrifft daher vorwiegend Privatpersonen oder
kleinere Unternehmen (zum Beispiel im Falle des Umsatzsteuerbetrugs).
Steuervermeidung: Fehler im System
Bei der Steuervermeidung geht es
hingegen um rechtlich zulässige Tatbestände. Es werden die bestehenden Lücken
in und zwischen Steuersystemen ausgenutzt. Hierfür gibt es – vor allem für
internationale Konzerne - leider viele Möglichkeiten: Der einfachste Weg ist,
dass Konzernteile in Niedrigsteuerländern jenen Konzernteilen in
Hochsteuerländern (wo die eigentliche Wertschöpfung stattgefunden hat)
Verschiedenes (fiktiv) in Rechnung stellen. Das geht etwa mit Gebühren für
interne Kredite oder Lizenzgebühren für die Verwendung der Markenrechte. Derartige
Kosten mindern die Gewinne in Hochsteuerländern und verlagern sie dorthin, wo
wenig bis keine Steuern zu zahlen sind.
Es geht um 1.000.000.000.000 Euro
Das Thema Steuervermeidung ist relativ neu auf den Agenden von EU und OECD. Um
die Bekämpfung der illegalen Steuerhinterziehung wird sich schon etwas länger
bemüht. Dennoch gibt es in beiden Fällen nur wenige Daten zum Ausmaß.
Verhältnismäßig ist die Steuervermeidung jedenfalls das wesentlich größere
Problem, obgleich es dazu nur sehr spärliche Informationen gibt. Feststeht:
Weltweit erfolgen bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels
innerhalb von multinationalen Konzernen und mehr als die Hälfte des Welthandels
fließt - zumindest auf dem Papier - durch Steueroasen.
Die EU Kommission geht von etwa 1 Billion Euro aus, die in der EU jährlich
durch Steuerhinterziehung und -vermeidung zusammen verloren geht. Das
entspricht immerhin rund 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts 2017 der Europäischen
Union, beziehungsweise fast einem Siebtel der gesamten jährlichen Einnahmen
der 28 EU-Staaten aus Steuern und Sozialabgaben.
Staaten müssen gemeinsam dagegen
vorgehen
Internationale Organisationen wie die OECD haben das Thema Steuerbetrug aktuell
zwar auf ihren Agenden, es braucht jedoch weiterhin Druck, um schlussendlich
weitreichende Maßnahmen auch gegen unternehmerische Steuervermeidungspraktiken
durchzusetzen. Es darf nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, sondern es müssen
konkrete und effektive Maßnahmen ergriffen werden. Viele der europäischen
fiskalischen Probleme ließen sich lösen, würde die unternehmerische
Steuervermeidung sowie die Steuerhinterziehung verhindert oder zumindest
erschwert werden. Vor allem braucht es dabei Abkommen, die nicht nur zwischen zwei, sondern zwischen vielen Staaten abgeschlossen werden.
Steuerbetrug - das fordert die
AK
- Einen lückenlosen weltweiten automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten auf multilateraler Ebene so schnell wie möglich umsetzen.
- Finanzmärkte wirkungsvoll regulieren.
- Multinationale Unternehmen sollen unter anderem über ihre unternehmerischen Tätigkeiten, Steuerleistungen und Beschäftigtenzahl in jedem Land, in dem sie aktiv sind, Bericht erstatten müssen ("länderspezifische Berichterstattung"). Diese Berichte müssen öffentlich einsehbar sein.
- Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage soll eingeführt werden. Damit könnten aggressive Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernen eingedämmt werden.
- EU-weite Mindestgewinnsteuer von 30 Prozent einführen, um schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten einzudämmen
- Die wirtschaftlich Berechtigten von Stiftungen sowie von Konstrukten, die zur Steuerhinterziehung genutzt werden können, sollen endlich offen gelegt werden. Darüber hinaus soll ein weltweites Finanzregister geschaffen werden.
- OECD und EU sollen eine gemeinsame Liste aller aktuellen Steueroasen veröffentlichen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Gewinnverschiebungen in Länder auf dieser Liste müssen weiter eingeschränkt werden.
- Mehr Betriebsprüfungen, um Steuerhinterziehung und -vermeidung in den Griff zu bekommen. Dazu muss das notwendige Personal vorhanden sein.