Finanztransaktionen besteuern
Die Belegung des Handels mit Finanzprodukten
(etwa Aktien-, Wertpapier- und internationaler Devisengeschäfte) mit
einer Steuer in Promille-Höhe soll in erster Linie verhindern, dass auf
den Finanzmärkten durch kurzfristige Spekulationen Blasen entstehen,
deren nachfolgendes Platzen die „reale Wirtschaft“ in eine Rezession
stürzt und damit Arbeitsplätze und Wohlstand vernichtet. Langfristige
Veranlagungen wären durch eine derartige Steuer kaum belastet.
Mit Finanztransaktionen sind auch nicht Überweisungen des Gehaltes auf
das Gehaltskonto oder der Miete gemeint – wie die Gegner einer
Finanztransaktionssteuer oft behaupten – sondern internationale
Devisen-, Wertpapier- und Derivatgeschäfte.
Börsenumsatzsteuer wäre erster Schritt
Eine Finanztransaktionssteuer muss nicht global sein, sie kann auch auf
europäischer Ebene eingeführt werden - die Sinnhaftigkeit und
Durchführbarkeit ist durch Studien belegt. Ein erster Schritt, der auch
auf nationaler Ebene möglich ist, wäre die Wiedereinführung der
Börsenumsatzsteuer, die in Österreich im Jahr 2001 abgeschafft wurde.
Alle Geschäfte, die getätigt werden, sind mit Mehrwertsteuer oder
anderen Steuern belegt, nicht jedoch Geschäfte mit Aktien und anderen
Finanzprodukten. Beim Kauf eines Wintermantels ist 20 Prozent
Mehrwertsteuer zu zahlen, beim Kauf eines Aktienpaketes gibt es keine
vergleichbare Steuer. Eine derartige Steuer würde auch positiv
umverteilend wirken, da nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung mit
Wertpapieren handelt.
Ähnliche Steuern wie die Börsenumsatzsteuer gibt es in Großbritannien
(„stamp duty“) - der Finanzplatz London nimmt trotzdem keinen Schaden –
und anderen Ländern!
Die AK fordert darüber hinaus:
- Die Vermögenden müssen durch die Einführung einer Vermögensteuer auf große Privatvermögen (über 1 Million Euro) und eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer auf große Erbschaften gerechte Beiträge zur Finanzierung leisten.
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