Finanz­trans­aktionen besteuern

Die Belegung des Handels mit Finanzprodukten (etwa Aktien-, Wertpapier- und internationaler Devisengeschäfte) mit einer Steuer in Promille-Höhe soll in erster Linie verhindern, dass auf den Finanzmärkten durch kurzfristige Spekulationen Blasen entstehen, deren nachfolgendes Platzen die „reale Wirtschaft“ in eine Rezession stürzt und damit Arbeitsplätze und Wohlstand vernichtet. Langfristige Veranlagungen wären durch eine derartige Steuer kaum belastet.

Mit Finanztransaktionen sind auch nicht Überweisungen des Gehaltes auf das Gehaltskonto oder der Miete gemeint – wie die Gegner einer Finanztransaktionssteuer oft behaupten – sondern internationale Devisen-, Wertpapier- und Derivatgeschäfte.

Börsen­umsatz­steuer wäre erster Schritt

Eine Finanztransaktionssteuer muss nicht global sein, sie kann auch auf europäischer Ebene eingeführt werden - die Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit ist durch Studien belegt. Ein erster Schritt, der auch auf nationaler Ebene möglich ist, wäre die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer, die in Österreich im Jahr 2001 abgeschafft wurde. Alle Geschäfte, die getätigt werden, sind mit Mehrwertsteuer oder anderen Steuern belegt, nicht jedoch Geschäfte mit Aktien und anderen Finanzprodukten. Beim Kauf eines Wintermantels ist 20 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen, beim Kauf eines Aktienpaketes gibt es keine vergleichbare Steuer. Eine derartige Steuer würde auch positiv umverteilend wirken, da nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung mit Wertpapieren handelt.

Ähnliche Steuern wie die Börsenumsatzsteuer gibt es in Großbritannien („stamp duty“) - der Finanzplatz London nimmt trotzdem keinen Schaden – und anderen Ländern!

Die AK fordert darüber hinaus:

  • Die Vermögenden müssen durch die Einführung einer Vermögensteuer auf große Privatvermögen (über 1 Million Euro) und eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer auf große Erbschaften gerechte Beiträge zur Finanzierung leisten.
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