Frauen­pensionen in OÖ fast um die Hälfte niedriger als die der Männer. AK fordert Maß­nahmen!

Die Alterspensionen der Oberösterreicherinnen sind fast um die Hälfte niedriger als die der Männer. Daraus resultiert, dass ältere Frauen über 65 stark armutsgefährdet sind. Die Corona-Pandemie hat Pensionistinnen stark belastet, die aktuelle Rekordinflation setzt sie massiv unter Druck. 

Pensionen der Ober­österreicherinnen nur rund halb so hoch wie die der Ober­österreicher

In Oberösterreich beziehen Frauen mit durchschnittlich 1.170 Euro um durchschnittlich 46,3 Prozent niedrigere Pensionen als Männer (2.179 Euro). Bundesweit ist das die zweithöchste Differenz nach Vorarlberg, wo die Pensionslücke mit 47,8 Prozent noch größer ist. Im Bundesdurchschnitt liegen die Pensionen der Frauen bei 1.239 Euro, die der Männer bei 2.103 Euro - eine Differenz von 41,1 Prozent.


Pensionistinnen stärker von Armut be­droht

Die niedrigen Pensionen führen zu hoher Armutsgefährdung der Frauen über 65 Jahre. Ihre Armutsgefährdungsquote beträgt 18 Prozent. Zum Vergleich: Jene der Männer im gleichen Alter nur 11 Prozent. 

Während Armutsgefährdung bei Männern im Lebensverlauf abnimmt, nimmt sie bei Frauen stark zu.

Mehr als 2 Drittel der Ausgleichs­zulagen­bezieher sind Frauen

Aufgrund der niedrigen Pensionen sind Frauen auch häufiger Bezieherinnen von Ausgleichszulagen: Im Jahr 2021 waren 68,4 Prozent der Bezieher einer Ausgleichszulage Frauen. 

Eine Ausgleichszulage bekommt, wessen Pension aus eigener Erwerbstätigkeit (inklusive sonstiger Einkommen) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (im Jahr 2022: 1.030,49 Euro) liegt. 

Frauen am Arbeits­markt be­nach­teiligt

Die niedrigeren Pensionen der Frauen spiegeln die geschlechtsspezifisch Benachteiligung am Arbeitsmarkt wider: Die Brutto-Jahreseinkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten waren 2020 bei den Oberösterreicherinnen  mit 42.809  Euro um 21,1 Prozent niedriger als jene der Männer mit 54.269 Euro. 

Ein wesentlicher Grund dafür ist die Teilung des Arbeitsmarktes nach Geschlecht: Frauen arbeiten weitaus häufiger in niedrigbewerteter Sozialer Dienstleistung, Männer in gut bezahlter Sachgüterbranche oder in technischen Berufen.

Konservative Geschlechterrollen schreiben Frauen immer noch die unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit zu und ermöglichen ihnen oftmals höchstens Zuverdienst durch Teilzeitarbeit. Das hat verehrende Auswirkung auf die Pensionshöhe der Frauen: In Oberösterreich arbeiteten 2021 6 von 10 Frauen in Teilzeit. 

In keinem anderen Bundesland arbeiten so viele Frauen in Teilzeit wie in Oberösterreich. Die Teilzeitquote der Frauen in Oberösterreich liegt somit auch deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 50,5 Prozent.

Erwerbs­unter­brechungen und lange Teil­zeit lassen Pensionen schrumpfen 

Die Pensionsreform 2003 hat besonders negative Folgen für Frauen. In dieser Pensionsreform wurde beschlossen, anstelle der 15 einkommensstärksten Jahre, alle Beitragsmonate zur Berechnung der Pensionshöhe heranzuziehen. 

Folglich wirken sich Phasen mit niedrigen Einkommen, wie etwa Teilzeit und jede Erwerbsunterbrechung etwa aufgrund der Kinderbetreuung, negativ auf die Pension aus. Daher ist es für Frauen besonders wichtig, Erwerbsunterbrechungen möglichst kurz zu halten und Teilzeit (mit wenig Stunden) zu vermeiden, beziehungsweise am besten Vollzeit zu arbeiten, um eine gute Pension zu erreichen.

Frauen­pensions­alter wird ab 2024 schritt­weise erhöht

Derzeit gilt für Frauen das Pensionsantrittsalter 60 Jahre, während Männer 5 Jahre später in Alterspension gehen können. Ab 2024 wird das Regelpensionsalter der Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Das bedeutet , dass alle Frauen mit Geburtstag ab dem 2.12.1963 bereits ein halbes Jahr länger arbeiten müssen, um das Regelpensionsantrittsalter zu erreichen.  

Alle ab dem Stichtag 2.06.1968 Geborene arbeiten dann bereits bis sie 65 Jahre alt sind. Somit wird am 1.7.2033 die Pensionsaltersangleichung zwischen Männern und Frauen vollzogen sein.

Anhebung des Frauenpensionsalters

GeburtsdatumPensionsalter Pensionsantritt
bis 01.12.196360,0 bis 01.12.2023
02.12.1963 bis 01.06.196460,501.06.2024 bis 01.12.2024
02.06.1964 bis 01.12.196461,001.07.2025 bis 01.12.2025
02.12.1964 bis 01.06.196561,501.06.2026 bis 01.12.2026
02.06.1965 bis 01.12.196562,001.07.2027 bis 01.12.2027
02.12.1965 bis 01.06.196662,501.06.2028 bis 01.12.2028
02.06.1966 bis 01.12.196663,001.07.2029 bis 01.12.2029
02.12.1966 bis 01.06.196763,501.06.2030 bis 01.12.2030
02.06.1967 bis 01.12.196764,001.07.2031 bis 01.12.2031
02.12.1967 bis 01.06.196864,501.06.2032 bis 01.12.2032
ab 02.06.196865,0ab 01.07.2033

 

Frauen arbeiten bereits jetzt länger 

Das faktische Pensionsantrittsalter der Frauen liegt aber bereits aktuell sowie auch in den vergangenen Jahren über 60 Jahren. 
2019 arbeiteten Frauen bereits durchschnittlich ein halbes Jahr länger als eigentlich notwendig.


Pensions­splitting für höhere Pensionen?

Pensionssplitting ist in Österreich seit 2005 möglich und wird häufig als Instrument zur Prävention von geschlechtsspezifischer Altersarmut verstanden . Das aktuelle Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne sieht vor, Pensionssplitting verpflichtend zu machen, da es dazu kaum Anträge gibt.
 
Unter Pensionssplitting ist zu verstehen, dass der erziehende Elternteil vom erwerbstätigen Elternteil bis zu 50 Prozent seiner/ihrer Teilgutschriften vom Pensionskonto übertragen bekommt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur in den ersten 7 Jahren des Kindes.

Ein Pensionssplitting kann aus Sicht der AK nur ein Teil des Weges zu höheren Frauenpensionen sein. Sinnvoll ist Pensionssplitting etwa bei höheren Einkommen, zur Bekämpfung von Altersarmut ist Pensionssplitting sicher nicht geeignet, da es sich rein um innerfamiliäre Umverteilung handelt.

Das fordert die Arbeiter­kammer Ober­österreich

Anerkennung, Sicherheit und Gleichheit sind wichtige Ziele eines solidarischen Sozialstaates und damit auch des Pensionssystems. Arbeitnehmer/-innen in der Pension dürfen nicht von Altersarmut betroffen sein! 

Um weibliche Altersarmut zu vermeiden, müssen geschlechtsspezifische Benachteiligungen in der Arbeitswelt rasch beseitigt werden. Es sind daher folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Flächendeckende Anhebung der Mindesteinkommen (mindestens 1.700 Euro brutto bei Vollzeit)
  • Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit
  • Angleichen der Arbeitszeiten in Richtung kürzere Vollzeit für alle bei vollem Lohnausgleich
  • Faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Pflege- und Betreuungsberufen
  • Flächendeckender Ausbau von vollzeittauglichen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen inklusive Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz
  • Ausbau öffentlicher Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Anhebung der Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten für die Teilpflichtversicherung am Pensionskonto auf die Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (2020: 2.640 Euro)
  • Verzicht auf die schlechtesten Versicherungsjahre für die Pensionsberechnung oder Heranziehen der besten 15 Jahre für den Durchrechnungszeitraum
  • Der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage in der Pension (2022: 1030,49 Euro netto pro Monat, 14 Mal) muss über den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (2022: 1.371 Euro) angehoben werden.

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