Pensions-Check für Frauen
Haben Sie schon an Ihre Pension gedacht? Wissen Sie, wie viel Sie einmal bekommen werden? Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Check.
Die Alterspensionen der Oberösterreicherinnen sind fast um die Hälfte niedriger als die der Männer. Daraus resultiert, dass ältere Frauen über 65 stark armutsgefährdet sind. Die Corona-Pandemie hat Pensionistinnen stark belastet, die aktuelle Rekordinflation setzt sie massiv unter Druck.
In Oberösterreich beziehen Frauen mit durchschnittlich 1.170 Euro um durchschnittlich 46,3 Prozent niedrigere Pensionen als Männer (2.179 Euro). Bundesweit ist das die zweithöchste Differenz nach Vorarlberg, wo die Pensionslücke mit 47,8 Prozent noch größer ist. Im Bundesdurchschnitt liegen die Pensionen der Frauen bei 1.239 Euro, die der Männer bei 2.103 Euro - eine Differenz von 41,1 Prozent.
Die niedrigen Pensionen führen zu hoher Armutsgefährdung der Frauen über 65 Jahre. Ihre Armutsgefährdungsquote beträgt 18 Prozent. Zum Vergleich: Jene der Männer im gleichen Alter nur 11 Prozent.
Während Armutsgefährdung bei Männern im Lebensverlauf abnimmt, nimmt sie bei Frauen stark zu.
Aufgrund der niedrigen Pensionen sind Frauen auch häufiger Bezieherinnen von Ausgleichszulagen: Im Jahr 2021 waren 68,4 Prozent der Bezieher einer Ausgleichszulage Frauen.
Eine Ausgleichszulage bekommt, wessen Pension aus eigener Erwerbstätigkeit (inklusive sonstiger Einkommen) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (im Jahr 2022: 1.030,49 Euro) liegt.
Die niedrigeren Pensionen der Frauen spiegeln die geschlechtsspezifisch Benachteiligung am Arbeitsmarkt wider: Die Brutto-Jahreseinkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten waren 2020 bei den Oberösterreicherinnen mit 42.809 Euro um 21,1 Prozent niedriger als jene der Männer mit 54.269 Euro.
Ein wesentlicher Grund dafür ist die Teilung des Arbeitsmarktes nach Geschlecht: Frauen arbeiten weitaus häufiger in niedrigbewerteter Sozialer Dienstleistung, Männer in gut bezahlter Sachgüterbranche oder in technischen Berufen.
Konservative Geschlechterrollen schreiben Frauen immer noch die unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit zu und ermöglichen ihnen oftmals höchstens Zuverdienst durch Teilzeitarbeit. Das hat verehrende Auswirkung auf die Pensionshöhe der Frauen: In Oberösterreich arbeiteten 2021 6 von 10 Frauen in Teilzeit.
In keinem anderen Bundesland arbeiten so viele Frauen in Teilzeit wie in Oberösterreich. Die Teilzeitquote der Frauen in Oberösterreich liegt somit auch deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 50,5 Prozent.
Die Pensionsreform 2003 hat besonders negative Folgen für Frauen. In dieser Pensionsreform wurde beschlossen, anstelle der 15 einkommensstärksten Jahre, alle Beitragsmonate zur Berechnung der Pensionshöhe heranzuziehen.
Folglich wirken sich Phasen mit niedrigen Einkommen, wie etwa Teilzeit und jede Erwerbsunterbrechung etwa aufgrund der Kinderbetreuung, negativ auf die Pension aus. Daher ist es für Frauen besonders wichtig, Erwerbsunterbrechungen möglichst kurz zu halten und Teilzeit (mit wenig Stunden) zu vermeiden, beziehungsweise am besten Vollzeit zu arbeiten, um eine gute Pension zu erreichen.
Derzeit gilt für Frauen das Pensionsantrittsalter 60 Jahre, während Männer 5 Jahre später in Alterspension gehen können. Ab 2024 wird das Regelpensionsalter der Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Das bedeutet , dass alle Frauen mit Geburtstag ab dem 2.12.1963 bereits ein halbes Jahr länger arbeiten müssen, um das Regelpensionsantrittsalter zu erreichen.
Alle ab dem Stichtag 2.06.1968 Geborene arbeiten dann bereits bis sie 65 Jahre alt sind. Somit wird am 1.7.2033 die Pensionsaltersangleichung zwischen Männern und Frauen vollzogen sein.
Geburtsdatum | Pensionsalter | Pensionsantritt |
---|---|---|
bis 01.12.1963 | 60,0 | bis 01.12.2023 |
02.12.1963 bis 01.06.1964 | 60,5 | 01.06.2024 bis 01.12.2024 |
02.06.1964 bis 01.12.1964 | 61,0 | 01.07.2025 bis 01.12.2025 |
02.12.1964 bis 01.06.1965 | 61,5 | 01.06.2026 bis 01.12.2026 |
02.06.1965 bis 01.12.1965 | 62,0 | 01.07.2027 bis 01.12.2027 |
02.12.1965 bis 01.06.1966 | 62,5 | 01.06.2028 bis 01.12.2028 |
02.06.1966 bis 01.12.1966 | 63,0 | 01.07.2029 bis 01.12.2029 |
02.12.1966 bis 01.06.1967 | 63,5 | 01.06.2030 bis 01.12.2030 |
02.06.1967 bis 01.12.1967 | 64,0 | 01.07.2031 bis 01.12.2031 |
02.12.1967 bis 01.06.1968 | 64,5 | 01.06.2032 bis 01.12.2032 |
ab 02.06.1968 | 65,0 | ab 01.07.2033 |
Das faktische Pensionsantrittsalter der Frauen liegt aber bereits aktuell sowie auch in den vergangenen Jahren über 60 Jahren.
2019 arbeiteten Frauen bereits durchschnittlich ein halbes Jahr länger als eigentlich notwendig.
Pensionssplitting ist in Österreich seit 2005 möglich und wird häufig als Instrument zur Prävention von geschlechtsspezifischer Altersarmut verstanden . Das aktuelle Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne sieht vor, Pensionssplitting verpflichtend zu machen, da es dazu kaum Anträge gibt.
Unter Pensionssplitting ist zu verstehen, dass der erziehende Elternteil vom erwerbstätigen Elternteil bis zu 50 Prozent seiner/ihrer Teilgutschriften vom Pensionskonto übertragen bekommt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur in den ersten 7 Jahren des Kindes.
Ein Pensionssplitting kann aus Sicht der AK nur ein Teil des Weges zu höheren Frauenpensionen sein. Sinnvoll ist Pensionssplitting etwa bei höheren Einkommen, zur Bekämpfung von Altersarmut ist Pensionssplitting sicher nicht geeignet, da es sich rein um innerfamiliäre Umverteilung handelt.
Anerkennung, Sicherheit und Gleichheit sind wichtige Ziele eines solidarischen Sozialstaates und damit auch des Pensionssystems. Arbeitnehmer/-innen in der Pension dürfen nicht von Altersarmut betroffen sein!
Um weibliche Altersarmut zu vermeiden, müssen geschlechtsspezifische Benachteiligungen in der Arbeitswelt rasch beseitigt werden. Es sind daher folgende Maßnahmen umzusetzen:
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