Einkommens­berichte und Verschwiegenheit: In den Betrieben dürfen Einkommensberichte nicht geheim gehalten werden 

Frauen verdienten 2021 in Oberösterreich bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung um 11.915 Euro oder 21,1 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Wenn auch nicht gerecht, erklärt sich ein Teil des Einkommensnachteil durch Branche, Position und anderen Faktoren.

Geheimniskrämerei beim Einkommen schadet Frauen

Trotzdem bleibt ein „unerklärbarer Rest“, der rund zwei Drittel ausmacht, wenn alle Einflüsse, die eine geringere Bezahlung erklären, herausgerechnet werden. Um diesen „unerklärbaren Rest“ zu beseitigen, wurde das Instrument der Einkommensberichte eingeführt. Denn: Geheimniskrämerei beim  Einkommen schadet Frauen.

Einkommensberichte: Warum brauchen wir sie? 

Einkommensberichte helfen, systematisch niedrigere Bezahlung von Frauen im einzelnen Unternehmen aufzudecken. Und sie sollen Betroffenen beim Durchsetzen ihres Rechts auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit helfen. Allerdings ergeben sich in der Praxis Rechtsunsicherheiten durch diverse Verschwiegenheitsverpflichtungen.

Bereits 2017 hat ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Elias Felten im im Auftrag der AK gezeigt,  wie die Einkommensberichte rechtskonform eingesetzt werden können, um Entgeltdiskriminierung zu belegen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  1. Übers Einkommen Einzelner darf im Betrieb geredet werden, wenn es um eine vermutete Entgeltdiskriminierung geht.
     
  2. Der Einkommensbericht ist zwar ein Geschäftsgeheimnis, dennoch hat der Gesetzgeber klargestellt, dass jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeiterin die Möglichkeit haben soll, Kenntnis von dessen Inhalt zu erlangen.
     
  3. Betroffene und der Betriebsrat haben das Recht, den Bericht auch an Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Rechtsberatung und -durchsetzung weiterzugeben. Die Weitergabe an Medien oder Verbreitung über Social Media ist aber nicht erlaubt.
     
  4. Überstunden und All-In-Entgelte müssen Teil des Einkommensberichts sein.
     
  5. Freie Dienstnehmer/-innen müssen im Einkommensbericht ebenfalls erfasst werden.


Wer Veränderungen und gerechte Einkommensverteilung in Unternehmen durchsetzen will, muss zuerst für Transparenz sorgen. Daher ist die AK für innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter.

RECHTSGUTACHTEN

"Einkommenstransparenz versus Datenschutz, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse" von Univ.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten (Uni Linz und Salzburg

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