05.12.2022

Elternschaft – Licht und Schatten: AK befragt Eltern zu Ben­achteiligungen am Arbeitsplatz

Eltern sowie Frauen und Männer, die eine Familie gründen wollen, haben im Berufsleben oft mit Benachteiligungen zu kämpfen. Um diesem Problem auf den Grund zu gehen, führte die Arbeiterkammer Oberösterreich gemeinsam mit der Abteilung für Empirische Sozialforschung der Johannes Kepler Universität Linz im Mai 2022 eine Online-Befragung unter Beschäftigten durch.

Die Fragen umfassten Einschätzungen, Beobachtungen und eigene Erfahrungen mit Diskriminierung in Bezug auf Elternschaft in der Arbeitswelt. Die gesamte Bandbreite der Ungerechtigkeiten wurde ausgeleuchtet.

Darunter fallen etwa:

  • schlechtere Gehaltseinstufungen nach dem Wiedereinstieg
  • unflexible Arbeitszeiten und Urlaubsplanungen
  • kränkende und herabwürdigende Bemerkungen

Die Aussagen von rund 400 Beschäftigten wurden analysiert. Das Ergebnis zeigt: (Potentielle) Eltern sind Diskriminierungen ausgesetzt und werden oft vor die Wahl gestellt – Kind oder Beruf?

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2022 wurden die zentralen Erkenntnisse aus der Befragung präsentiert. Die Pressekonferenz-Unterlage finden Sie hier.

Eltern werden diskriminiert

„Immer wieder erfahren wir von Eltern, dass sie an ihrem Arbeitsplatz nicht korrekt behandelt werden“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl betroffen.

Solche Schlechterstellungen sind oft direkt spürbar, beispielsweise bei der Bezahlung. Oft geschieht Diskriminierung aber viel unscheinbarer, wenn vermeintlich neutrale Vorschriften oder Verfahren ganz bestimmte Personengruppen benachteiligen. Das beginnt zum Teil schon im Bewerbungsprozess.

Schwangerschaftstest für Bewerbungs­gespräch

„Besonders Frauen sind bei Bewerbungsgesprächen oft übergriffigen Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder der Familienplanung ausgesetzt. Bejahen sie diese Fragen, kann es sein, dass sie den Job deshalb nicht bekommen. Das ist nicht nur unfair, sondern schlicht nicht erlaubt. Man muss hier keine Auskunft geben“, stellt Andreas Stangl klar. „Aus der Rechtsberatung sind uns Fälle bekannt, bei denen junge Bewerberinnen sogar einen negativen Schwangerschaftstest vorweisen mussten.“

Führungspositionen nur für Vollzeitkräfte?

Weniger deutlich, aber genauso ein Fall von Diskriminierung liegt vor, wenn eine Führungsposition nur als Vollzeit-Anstellung möglich ist und der berufliche Aufstieg für Teilzeitkräfte – oftmals Frauen – bereits vorweg verhindert wird.

Beispiele für Schlechterstellungen von jungen Eltern gibt es genug: „Diskriminierend kann mitunter auch sein, wenn Mitarbeiter/-innen nach dem Wiedereinstieg nicht wieder in ihre Stammfiliale zurückkehren können, sondern als Springer/-innen zwischen den Filialen eingeteilt werden. Das macht es beinahe unmöglich, die Kinderbetreuung zu planen. Ganz schlimm war ein Fall, in dem eine Arbeitnehmerin gezielt an für sie ungünstigen Arbeitstagen eingeteilt wurde, an denen sie keine Kinderbetreuung organisieren konnte“, berichtet der AK-Präsident.

Arbeitgeber müssen gegen Diskriminierung vorgehen

Unternehmen müssen solche Schlechterbehandlungen unbedingt verhindern. Aber auch im Zwischenmenschlichen, im Umgang der Kollegen/-innen untereinander, ist für eine faire Arbeitskultur zu sorgen.

Viele Väter nehmen Notlösungen in Kauf, um unangenehme Situationen zu vermeiden: „Ich nehme mir lieber Urlaub, statt den Papamonat zu beantragen. Das spart mir Ärger mit dem Chef und den Kollegen“, meint ein betroffener Vater, der die Elternberatung der Arbeiterkammer in Anspruch genommen hat.

Eltern fair behandeln

Die Situation berufstätiger Eltern muss fairer werden. Es braucht dringend den Ausbau hochwertiger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und eine familienfreundlichere Arbeitswelt. Das gelingt mit flexibler Einteilung von Arbeitszeiten und Urlaub, unterschiedlichen Gleitzeitmodellen und der Möglichkeit, von Vollzeit in Teilzeit und auch wieder zurück in Vollzeit wechseln zu können.

Offenheit und Transparenz im Betrieb

Auch die Unternehmenskultur kann einen wichtigen Beitrag leisten. Sie muss eine Umgebung schaffen, in der Offenheit und Transparenz herrschen und Kommunikation auf Augenhöhe geschieht.

„Die Gleichbehandlung von Beschäftigten mit und ohne Kinder darf nicht vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen. Sie muss als gesetzliche Verpflichtung und Anspruch aller Beschäftigten anerkannt und gelebt werden“, so der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Ergänzende Informationen zur Pressekonferenz finden Interessierte auch in der Broschüre.


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