Frauen­pensionen in OÖ fast um die Hälfte niedriger als die der Männer. AK fordert Maß­nahmen!

Die Alterspensionen der Oberösterreicherinnen sind fast um die Hälfte niedriger als die der Männer. Daraus resultiert, dass Frauen über 65 stark armutsgefährdet sind, besonders aber Pensionistinnen, die alleine in einem Haushalt leben. Die Corona-Pandemie hat Pensionistinnen bereits stark belastet, die anhaltende Inflation setzt sie massiv unter Druck.

Pensionen der Ober­österreicher­innen nur rund halb so hoch wie die der Ober­österreicher

In Oberösterreich bezogen 2022 Frauen mit durchschnittlich 1.217 Euro eine um 45,8 Prozent niedrigere Pensionen als Männer (2.246 Euro). Bundesweit ist das die zweithöchste Differenz nach Vorarlberg, wo die Pensionslücke mit 47,3 Prozent noch größer ist. Im Bundesdurchschnitt liegen die Pensionen der Frauen bei 1.285 Euro, die der Männer bei 2.162 Euro - eine Differenz von 40,5 Prozent.

Pensionistinnen stärker von Armut be­droht

Die niedrigen Pensionen führen zu einer erhöhten Armutsgefährdung der Frauen über 65 Jahre. Ihre Armutsgefährdungsquote betrug im Jahr 2022 18 Prozent. Zum Vergleich: Jene der Männer in der gleichen Altersgruppe „nur“ 12 Prozent. 

Deutlicher zeigt sich der Unterschied, wenn alleinlebende Pensionist:innen betrachtet werden: Sie sind in ganz besonderen Maß armutsgefährdet: 2022 weisen alleinlebende Pensionistinnen eine Armutsgefährdungsquote von 26 Prozent auf. Bei den alleinlebenden Männern in einem Haushalt mit Pension war 2022 die Armutsgefährdungsquote mit 17 Prozent deutlich niedriger. 

2 Drittel der Ausgleichs­zulagen­bezieher:innen sind Frauen

Aufgrund der niedrigen Pensionen beziehen Frauen auch häufiger Ausgleichszulagen: Im Jahr 2021 waren rund 2 Drittel der Bezieher:innen einer Ausgleichszulage weiblich. 

Eine Ausgleichszulage bekommt, wessen Pension aus eigener Erwerbstätigkeit (inklusive sonstiger Einkommen) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (im Jahr 2023: 1.110,26 Euro für alleinstehende Pensionist:innen) liegt.

Frauen am Arbeits­markt be­nach­teiligt

Die niedrigeren Pensionen der Frauen spiegeln die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt wider: Die Brutto-Jahreseinkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten waren 2021 bei den Oberösterreicherinnen mit 44.425 Euro um 21,1 Prozent niedriger als jene der Männer mit 56.340 Euro.

Ein wesentlicher Grund dafür ist die Teilung des Arbeitsmarktes nach Geschlecht: Frauen arbeiten weitaus häufiger in niedrigbewerteter Sozialer Dienstleistung, Männer in gut bezahlter Sachgüterbranche oder in technischen Berufen.

Konservative Geschlechterrollen schreiben Frauen immer noch die unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit zu und ermöglichen ihnen oftmals höchstens Zuverdienst durch Teilzeitarbeit. Das hat verheerende Auswirkungen auf die Pensionshöhe der Frauen: In Oberösterreich arbeiteten 2022 rund 6 von 10 Frauen in Teilzeit. In keinem anderen Bundesland arbeiten so viele Frauen in Teilzeit wie in Oberösterreich. Die Teilzeitquote der Frauen in Oberösterreich liegt somit auch deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 51,7 Prozent.

Erwerbs­unter­brechungen und lange Teil­zeit lassen Pensionen schrumpfen 

Die Pensionsreform 2003 hat besonders negative Folgen für Frauen. In dieser Pensionsreform wurde beschlossen, anstelle der 15 einkommensstärksten Jahre, alle Beitragsmonate zur Berechnung der Pensionshöhe heranzuziehen („lebenslange Durchrechnung“). 

Folglich wirken sich Phasen mit niedrigen Einkommen, wie etwa Teilzeit und jede Erwerbsunterbrechung etwa aufgrund der Kinderbetreuung, negativ auf die Pension aus. Daher ist es für Frauen besonders wichtig, Erwerbsunterbrechungen möglichst kurz zu halten und Teilzeit (mit wenig Stunden) zu vermeiden, beziehungsweise am besten im Vollzeitausmaß zu arbeiten, um eine gute Pension zu erreichen.

Frauen­pensions­alter wird ab 2024 schritt­weise erhöht

Derzeit liegt das Pensionsantrittsalter für Frauen bei 60 Jahren, während Männer 5 Jahre später in Alterspension gehen können, nämlich mit 65 Jahren.

Ab 2024 wird das Regelpensionsalter der Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Das bedeutet, dass alle Frauen mit Geburtstag zwischen dem 1. Jänner 1964 und 30. Juni 1964 bereits ein halbes Jahr länger arbeiten müssen, also bis sie 60,5 Jahre alt sind, um das Regelpensionsantrittsalter zu erreichen.

Frauen, die zwischen 1. Juli 1964 und 31. Dezember 1964 geboren wurden, arbeiten bis sie 61 Jahre alt sind und so weiter.

Alle Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren wurden, arbeiten dann bereits bis sie 65 Jahre alt sind. Somit wird am 1. Juli 2033 die Pensionsaltersangleichung zwischen Männern und Frauen vollzogen sein.

Anhebung des Frauenpensionsalters

Geburtsdatum Pensionsalter Pensionsstichtage
1.1.1964
bis 30.6.1964
60,5. Lebensjahr ab 1.7.2024
bis 1.1.2025
1.7.1964
bis 31.12.1964
61. Lebensjahr ab 1.7.2025
bis 1.1.2026
1.1.1965
bis 30.6.1965
61,5. Lebensjahr ab 1.7.2026
bis 1.1.2027
1.7.1965
bis 31.12.1965
62. Lebensjahr ab 1.7.2027
bis 1.1.2028
1.1.1966
bis 30.6.1966
62,5. Lebensjahr ab 1.7.2028
bis 1.1.2029
1.7.1966
bis 31.12.1966
63. Lebensjahr ab 1.7.2029
bis 1.1.2030
1.1.1967
bis 30.6.1967
63,5. Lebensjahr ab 1.7.2030
bis 1.1.2031
1.7.1967
bis 31.12.1967
64. Lebensjahr ab 1.7.2031
bis 1.1.2032
1.1.1968
bis 30.6.1968
64,5. Lebensjahr ab 1.7.2032
bis 1.1.2033
nach dem 30.6.1968 65. Lebensjahr ab 1.7.2033

Frauen arbeiten bereits jetzt länger 

Das faktische Pensionsantrittsalter der Frauen liegt aber bereits aktuell sowie auch in den vergangenen Jahren über 60 Jahren. 
2021 arbeiteten Frauen bereits durchschnittlich über ein halbes Jahr länger als eigentlich notwendig.

Pensions­splitting für höhere Pensionen?

Pensionssplitting ist in Österreich seit 2005 möglich und wird häufig als Instrument zur Prävention von geschlechtsspezifischer Altersarmut verstanden. Das aktuelle Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne sieht vor, Pensionssplitting verpflichtend zu machen, da es bisher relativ selten in Anspruch genommen wird.
 
Unter Pensionssplitting ist zu verstehen, dass der erziehende Elternteil vom erwerbstätigen Elternteil bis zu 50 Prozent seiner/ihrer Teilgutschriften vom Pensionskonto übertragen bekommt. Diese Möglichkeit zur Übertragung von Pensionsgutschriften besteht allerdings nur in den ersten 7 Lebensjahren des Kindes beziehungsweise maximal für 14 Kalenderjahre bei mehreren Kindern. Ein Antrag kann bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt werden.

Ein Pensionssplitting kann aus Sicht der AK nur ein Teil des Weges zu höheren Frauenpensionen sein. Sinnvoll ist Pensionssplitting etwa bei höheren Einkommen, zur Bekämpfung von Altersarmut ist Pensionssplitting sicher nicht geeignet, da es sich rein um innerfamiliäre Umverteilung handelt.

Das fordert die Arbeiter­kammer Ober­österreich

Anerkennung, Sicherheit und Gleichheit sind wichtige Ziele eines solidarischen Sozialstaates und damit auch des Pensionssystems. Arbeitnehmer:innen in der Pension dürfen nicht von Altersarmut betroffen sein! 

Um weibliche Altersarmut zu vermeiden, müssen geschlechtsspezifische Benachteiligungen in der Arbeitswelt rasch beseitigt werden. Es sind daher folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Flächendeckende Anhebung der Mindesteinkommen (mindestens 2.000 Euro brutto bei Vollzeit)
  • Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit
  • Angleichen der Arbeitszeiten in Richtung kürzere Vollzeit für alle bei vollem Lohn- und Personalausgleich
  • Faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Pflege- und Betreuungsberufen
  • Flächendeckender Ausbau von vollzeittauglichen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen inklusive Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag
  • Ausbau öffentlicher Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Anhebung der Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten für die Teilpflichtversicherung am Pensionskonto auf die Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (2021: 2.703 Euro)
  • Der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage in der Pension (2023: 1.110,26 Euro netto pro Monat, 14 Mal) muss über den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (2023: 1.392 Euro) angehoben werden.

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