Gesundheitsberufe - hier registrieren
Welche Registrierungsbehörde ist in meinem Fall zuständig? Kontakte & Terminvereinbarung.
Seit 1. Jänner 2022 müssen alle Berufsangehörigen, die in einem der betroffenen Gesundheitsberufe (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, registriert sein. Die Registrierungspflicht wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesetzt und tritt wieder in Kraft. Bitte beachten Sie diese Frist – wenn Sie betroffen sind.
Ausnahmeregelung:
Pflegeassistenten/-innen, Pflegefachassistenten/-innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen weiterhin ihrem Beruf jedenfalls bis zum 30.06.2022 nachgehen, unabhängig davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die anschließende Eintragung ins Register sind sowohl die erfüllten Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse vorzulegen. [Diese Bestimmung wurde am 15.12.2021 im Nationalrat, am 21.12.2021 im Bundesrat beschlossen und unter BGBl I Nr. 253/2021 veröffentlicht.]
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