Registrieren - Daten ändern - Berufsberechtigung verlängern

WICHTIGER HINWEIS!

Seit 1. Juli 2018 müssen alle Berufsangehörigen, die in einem der 11 Gesundheitsberufe (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein.

Corona-Ausnahmeregelung:
Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen ihren Beruf bis zum 31.12.2023 auch ohne Eintragung im Gesundheitsberuferegister ausüben (BGBl I Nr. 82/2022).

Eine Eintragung ins Register ist jederzeit möglich, wenn allfällige Auflagen erfüllt sind und bei Bedarf auch ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorgelegt werden kann.

Wir empfehlen, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder persönlich in der AK Oberösterreich nach Terminvereinbarung. Damit vermeiden Sie eine Unterbrechung der Berufsberechtigung.

Online-Anmeldung

Gesundheits­berufe - hier registrieren

Welche Registrierungs­behörde ist in meinem Fall zuständig? Kontakte & Terminvereinbarung.

Krankenschwester schreibt am Laptop

Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet binnen eines Monats Daten­änderungen Ihrer Registrierungs­behörde zu melden.

Krankenpfleger schaut in Krankenakte

Meldung von Upgrades

Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.

Berufsberechtigung verlängern

5 Jahre nach Registrierung läuft Ihre Berufsberechtigung aus.
Beantragen Sie daher rechtzeitig die Verlängerung!

Kontakt

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TEL.: +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at

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