Ver­längerung der Berufs­berechtigung

Mit der Eintragung in das öffentliche Gesundheitsberuferegister haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig, sonst dürfen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben. 



Wie lange ist meine Berufs­berechtigung gültig?

Das können Sie im öffentlichen Register unter gbr-public.ehealth.gv.at/ abfragen. Auch auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit endet.

Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten!
Zum Artikel "Meldung von Änderungen"

ACHTUNG

Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

Wie kann ich ver­längern?

Persönlich

Persönlich in einer AK-Bezirksstelle Ihrer Region.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Zur GBR-Terminvereinbarung

 

Online

Online mit Handysignatur oder ID-Austria
Mehr Infos unter gbr.gv.at/verlängerung

Muss ich bei der Ver­längerung meine Fort­bildungs­stunden nach­weisen?

Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben. Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

E-MAIL: gbr@akooe.at 
TEL:       +43 50 6906 1604

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit und Pflege. 


Kontakt

Kontakt

Registrierung Gesundheitsberufe
TEL.: +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum