Ver­längerung der Berufs­berechtigung

Mit der Eintragung in das öffentliche Gesundheitsberuferegister haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig, sonst dürfen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben. 



Wie lange ist meine Berufs­berechtigung gültig?

Das können Sie im öffentlichen Register unter gbr-public.ehealth.gv.at/ abfragen. Auch auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit endet.

Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten!
Zum Artikel "Meldung von Änderungen"

ACHTUNG

Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.


Wie kann ich ver­längern?

1. Online

Online mit ID-Austria.

Mehr Infos unter 
gbr.gv.at/verlängerung

Zur Online-Verlängerung


2. Persönlich

Persönlich in einer AK-Bezirksstelle Ihrer Region. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Zur Terminvereinbarung


3. Antrag anfordern

Hier benötigen Sie Ihre Eintragungsnummer und Ihr Geburtsdatum.

Zum Antragsformular


Muss ich bei der Ver­längerung meine Fort­bildungs­stunden nach­weisen?

Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben. Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

E-MAIL: gbr@akooe.at 
TEL:       +43 50 6906 1604

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