Verlängerung der Berufsberechtigung
Mit der Eintragung in das öffentliche Gesundheitsberuferegister haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig, sonst dürfen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Wie lange ist meine Berufsberechtigung gültig?
Das können Sie im öffentlichen Register unter gbr-public.ehealth.gv.at/ abfragen. Auch auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit endet.
Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten!
Zum Artikel "Meldung von Änderungen"
ACHTUNG
Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.Wie kann ich verlängern?
1. online | 2. persönlich |
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Online mit Handysignatur oder ID-Austria. | Persönlich in einer AK-Bezirksstelle Ihrer Region. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! |
Mehr Infos unter gbr.gv.at/verlängerung | Zur Terminvereinbarung |
Muss ich bei der Verlängerung meine Fortbildungsstunden nachweisen?
Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben. Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.
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