Der Berufs­aus­weis

Etwa 3 Wochen nach Ihrem Antrag auf Eintragung ins Gesundheitsberuferegister und Abschluss des Registrierungsverfahrens erhalten Sie Ihren Berufsausweis (ausgestellt von der "Gesundheit Österreich GmbH") per Post zugestellt. 

Ihre Berufs­berechtigung

Der Berufsausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufsberechtigung im jeweiligen Gesundheitsberuf in Österreich.

HINWEIS

Vor Zustellung des Berufsausweises erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Eintragung. Sie können bereits diese Bestätigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen und Ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen.

Ab Ausstellung dieser Mitteilung ist Ihre Berufsberechtigung im öffentlichen Register sichtbar, auch wenn der Berufsausweis noch nicht zugestellt wurde.

So sieht der Berufs­aus­weis aus

Berufsausweis
Berufsausweis © sebra drubig-photo, stock.adobe.com

Der Berufsausweis im Scheckkartenformat enthält folgende Informationen:

  • Lichtbild
  • Vorname(n) und Familienname
  • Berufsbezeichnung
  • akademischer Grad/akademische Grade
  • Geburtsdatum
  • Unterschrift
  • Gültigkeitsdauer der Registrierung

Gültig­keits­dauer

Die Registrierung und der Berufsausweis sind 5 Jahre gültig.

Hinweis

3 Monate vor Ablauf Ihres Berufsausweises erhalten Sie rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben von der Registrierungsbehörde.

Ver­längerung

Alle Infos zur Verlängerung der Berufsberechtigung finden Sie hier.

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