Wer muss sich registrieren?
Der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Doch wer muss sich registrieren?
Etwa 3 Wochen nach Ihrem Antrag auf Eintragung ins Gesundheitsberuferegister und Abschluss des Registrierungsverfahrens erhalten Sie Ihren Berufsausweis (ausgestellt von der "Gesundheit Österreich GmbH") per Post zugestellt.
Der Berufsausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufsberechtigung im jeweiligen Gesundheitsberuf in Österreich.
Vor Zustellung des Berufsausweises erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Eintragung. Sie können bereits diese Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber vorlegen und Ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Ab Ausstellung dieser Mitteilung ist Ihre Berufsberechtigung im öffentlichen Register sichtbar, auch wenn der Berufsausweis noch nicht zugestellt wurde.
Der Berufsausweis im Scheckkartenformat enthält folgende Informationen:
Die Registrierung und der Berufsausweis sind 5 Jahre gültig.
Anträge zur Verlängerung des Berufsausweises werden hier zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsberuferegister
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