Meldung von Upgrades
Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.
Sie können entscheiden, wie sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
(mittels Handy-Signatur!)
Ausfüllhilfe: Online-Änderungsmeldung (1,8 MB)
In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:
Änderungsmeldung: Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitgebers oder Berufssitzes (0,3 MB)
Änderungsmeldung: Änderung von persönlichen Daten (0,2 MB)
Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde:
Arbeiterkammer | Gesundheit Österreich GmbH |
Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.
Hinweis
Sollten Sie Änderungen der oben genannten Daten nicht bekanntgeben, hat das negative Folgen für Sie. Verlegen Sie beispielsweise Ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Berufssitz und geben Sie dies nicht bekannt, können Ihnen wichtige Schriftstücke, wie die Erinnerung an die Verlängerung der Registrierung, nicht zugestellt werden. Das kann zu einem ungewollten Ruhen Ihrer Registrierung und damit zu einem Verlust Ihrer Berufsberechtigung führen.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0