Meldung von Upgrades
Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.
Sie können entscheiden, wie sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
(mittels Handy-Signatur!)
Ausfüllhilfe: Online-Änderungsmeldung (1,8 MB)
In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:
Änderungsmeldung: Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitgebers oder Berufssitzes (0,3 MB)
Änderungsmeldung: Änderung von persönlichen Daten (0,2 MB)
Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde:
Arbeiterkammer | Gesundheit Österreich GmbH |
Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.
Formulare
Download
Das Gesundheitsberuferegister
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick (0,4 MB) Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister (0,3 MB)
Checkliste für Neuregistrierung (0,2 MB)
Checkliste für Upgrade zu PFA/DGKP (0,1 MB)
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