Meldung von Upgrades
Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.
Sie können entscheiden, wie sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
(mittels Handy-Signatur!)
Ausfüllhilfe: Online-Änderungsmeldung (1,8 MB)
In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:
Änderungsmeldung: Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitgebers oder Berufssitzes (0,6 MB)
Änderungsmeldung: Änderung von persönlichen Daten (0,6 MB)
Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde:
Arbeiterkammer | Gesundheit Österreich GmbH |
Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.
Formulare
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Das Gesundheitsberuferegister
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick (0,4 MB)© 2021 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0