Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderung
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
  • Änderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstortes

Wie und wo sind Änderungen zu melden?

Sie können entscheiden, wie sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:

1. online

(mittels Handy-Signatur!)

Ausfüllhilfe: Online-Änderungsmeldung (1,8 MB)

Zur Online-Registrierung


2. schriftlich oder persönlich

In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:

Änderungsmeldung: Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitgebers oder Berufssitzes (0,3 MB)

Änderungsmeldung: Änderung von persönlichen Daten (0,2 MB) 

Berufseinstellung (0,6 MB)

Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde: 

Arbeiterkammer Gesundheit Österreich GmbH

Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.

Hinweis

Sollten Sie Änderungen der oben genannten Daten nicht bekanntgeben, hat das negative Folgen für Sie. Verlegen Sie beispielsweise Ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Berufssitz und geben Sie dies nicht bekannt, können Ihnen wichtige Schriftstücke, wie die Erinnerung an die Verlängerung der Registrierung, nicht zugestellt werden. Das kann zu einem ungewollten Ruhen Ihrer Registrierung und damit zu einem Verlust Ihrer Berufsberechtigung führen.

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Kontakt

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Registrierung Gesundheitsberufe
TEL.: +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at

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